Rettungswagen im Einsatz haben nicht immer Vorfahrt

Berlin · (np) Rettungsfahrzeuge haben im Ernstfall Vorfahrt. Deshalb müssen andere Verkehrsteilnehmer ihnen auf der Straße Platz machen. Wer gegen diese Pflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld. Allerdings hätten die Vorfahrtrechte von Rettungswagen im Einsatz ihre Grenzen, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

"Rettungswagen im Einsatz unterliegen zwar nicht mehr der Straßenverkehrsordnung. Doch müssen Rettungsfahrer auch im Notfall immer abwägen, ob die schnellere Fahrt zum Einsatzort ein erhöhtes Unfallrisiko wert ist. Ihre Fahrmanöver müssen daher umsichtig erfolgen." Andere Verkehrsteilnehmer müssten sich nicht selbst in Gefahr bringen, um einen Rettungswagen passieren zu lassen, sagt Walentowski. Es muss also beispielsweise niemand zur Seite fahren, wenn er in den Graben zu rutschen droht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort