Raser haften bei einem Unfall auch trotz Vorfahrt

Hamm · (np) Wer zu schnell fährt, haftet bei einem Unfall unter Umständen auch dann, wenn er Vorfahrt gehabt hat. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: I-9 U 43/15) hervor, wie die Internetseite verkehrsanwaelte.de berichtet.

In dem verhandelten Fall fuhr ein Motorradfahrer auf einer Autobahn 121 km/h statt der zugelassenen 50 km/h. Als ein Auto auffahren wollte, kam es zu einem Unfall. Der Motorradfahrer wurde dabei erheblich verletzt. Das Gericht sah den Autofahrer als Verursacher des Unfalls an, da er die Vorfahrt missachtet hatte. Allerdings müsse der Motorradfahrer zu 30 Prozent mithaften, weil er das Tempo massiv überschritten habe.

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