Nach Durchfahrt der Feuerwehr Unfall in der Rettungsgasse

Berlin · (np) Weichen Autofahrer aus, um die Feuerwehr oder Polizei durchzulassen, müssen sie besonders vorsichtig sein, wenn sie in die Fahrspur zurückkehren. Das gilt für die Fahrer, die ausgewichen sind, als auch für Hintermänner. Kommt es zu einem Unfall, der nicht exakt rekonstruiert werden kann, haften beide zu gleichen Teilen. Das hat das Amtsgerichts Mitte in Berlin entschieden.

Ein Wagen, der aus seiner Fahrspur nach rechts ausgewichen war, um zwei Feuerwehrfahrzeuge passieren zu lassen, stieß bei der Rückkehr auf seine Spur mit einem anderen Fahrzeug zusammen. Da nicht zu klären war, woher das andere Fahrzeug kam, entschied der Richter, dass beide Beteiligten den Schaden zu gleichen Teilen tragen müssen.

Im Urteil heißt es, nach der Durchfahrt der Feuerwehr sei immer damit zu rechnen, dass die Fahrzeuge, die ausgewichen waren, wieder in ihre Spur zurückkehren wollten. Darauf müssten sich die nachfolgenden Fahrer einstellen.

Allerdings sei derjenige, der in die Spur zurückwolle, auch verpflichtet, vorsichtig zu sein. Bei diesem Spurwechsel müsse er ebenfalls auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Daher sei eine Teilung der Haftung je zur Hälfte angemessen (Az.: 104 C 3211/14).

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