Nach dem Einfädeln gilt erhöhte Vorsicht

Hamm · Eigentlich scheint der Fall klar: Wer ein Auto überholt und es rammt, der muss für den Schaden zahlen. Aber es gibt Ausnahmen von dieser Regel. So entschieden in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm.

. (np) Wer mit seinem Auto von einem Grundstück auf die Straße fährt, und dann sofort abbiegen will, sollte besonders sorgfältig auf andere Autos achten. Das folgt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Es hat entschieden, dass der abbiegende Fahrer unter bestimmten Umständen bei einem Unfall voll und ganz für den Schaden haftet (Az.: 9 U 210/13).

Der Fall: Ende März 2012 fuhr eine Renault-Fahrerin aus einer Grundstücksausfahrt nach links auf die Hauptstraße. Sie machte langsam, um erneut nach links in eine Straße abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt kam von hinten der BMW des späteren Klägers und setzte zum Überholen an. Der BMW fuhr geradeaus, der Renault nach links und beide Autos stießen zusammen. Der BMW-Fahrer machte dafür die Frau verantwortlich und verlangte den Ersatz seines gesamten Schadens in Höhe von 6500 Euro.

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm gab dem Mann Recht. Aus Sicht der Richter wiegt das Verschulden der Renault-Fahrerin so schwer, dass sie alleine für den Verkehrsunfall haften müsse. Begründung: Beim Einfahren aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn gelten erhöhte Sorgfaltsanforderungen. Diese Pflichten wirken unter bestimmten Umständen über den eigentlichen Vorgang des Einbiegens auf die Fahrbahn hinaus. So wie im konkreten Fall. Die Renault-Fahrerin sei - obwohl sie den herannahenden BMW bemerkt habe - mit geringer Geschwindigkeit in die Fahrbahn eingebogen, um unmittelbar danach nach links abzubiegen. Dabei sei ihre Absicht zum Abbiegen für den nachfolgenden Verkehr nicht erkennbar gewesen. Das gelte insbesondere deshalb, weil die Frau den linken Blinker nicht gesetzt und auch nicht auf den rückwärtigen Verkehr geachtet hatte. Dieses erhebliche Verschulden begründe die alleinige Verantwortlichkeit für den Unfall.

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