Motorräder dürfen im Stau grundsätzlich nicht überholen

Berlin · Bei einem Stau auf der Autobahn oder an der Ampel drängeln sich Motorradfahrer häufig an den stehenden Pkws vorbei. Doch das ist nicht erlaubt. Wer erwischt wird, riskiert ein Bußgeld und sogar Punkte in Flensburg.

(np) Ob es sich um einen unzulässigen Überholvorgang handelt, wenn Motorradfahrer sich durch eine wartende Reihe von Autos hindurchschlängeln oder daran vorbei nach vorne fahren, ist in der Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich geregelt. Dennoch ist dieses Verhalten von Zweiradfahrern, das häufig zu beobachten ist, nicht erlaubt. "Das hängt vor allem mit dem Verbot zusammen, rechts zu überholen", sagt Jörg Elsner, Verkehrsrechtsexperte der Deutschen Anwaltauskunft.

Denn auf Autobahnen darf rechts nicht überholt werden. Rechtlich wäre es nur unproblematisch, wenn Motorradfahrer auf der linken Spur überholen würden. Doch bei voller Fahrbahn ist sie nie frei. Selbst wenn die Zweiradfahrer die stehenden oder langsam rollenden Autos links passieren, halten sie den Seitenabstand nicht ein. "Beim Überholen muss der Abstand zum Nebenfahrzeug bei mehrspurigen Fahrbahnen einen Meter betragen", erklärt Rechtsanwalt Elsner. Demnach ist auch das Linksüberholen im Stau für Motorradfahrer ein Ding der Unmöglichkeit. Die gleichen Regeln gelten auch an roten Ampeln.

Es gibt allerdings eine Ausnahmevorschrift in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 5), aber nur für Fahrrad- und Mofafahrer. Sie dürfen rechts überholen, wenn ausreichend Raum vorhanden ist und sie mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholen. Möglich ist das bei Fahrzeugschlangen vor roten Ampeln.

Motorradfahrern, die das Überholverbot missachten, drohen hohe Strafen. Im Bußgeldkatalog sind für verschiedene Überholvorgänge verschiedene Strafen festgeschrieben. Beispielsweise kostet das Überholen bei unklarer Verkehrslage 100 Euro, und einen Punkt in Flensburg gibt es noch dazu. Wird zudem ein anderer gefährdet, kostet es 150 Euro.

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