Mittelfinger und Ausbremsen kosten Taxifahrer 1000 Euro

München · (np) Wer einem anderen Autofahrer den Mittelfinger zeigt, begeht eine Beleidigung und muss dafür geradestehen. Wer den anderen auch noch dadurch belehren will, dass er ihn zur Vollbremsung zwingt, begeht zudem eine Nötigung . Er muss mit einer Geldbuße von 1000 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München .

Ein Taxifahrer fuhr hinter einem Auto her, das aus seiner Sicht zu langsam war. Er überholte plötzlich mit hoher Geschwindigkeit das Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn und zeigte dem Fahrer dabei den gestreckten Mittelfinger. Unmittelbar danach scherte der Taxifahrer so knapp vor dem anderen Fahrzeug ein, dass dessen Fahrer eine Vollbremsung machen musste.

Wie die deutschen Verkehrsrechtsanwälte berichten, verurteilte das Amtsgericht München den Taxifahrer zu einer Geldbuße von 1000 Euro (50 Tagessätze zu je 20 Euro) und einem Monat Fahrverbot. Das Gericht bewertete das knappe Einscheren, durch das eine Vollbremsung erzwungen wurde, als Nötigung .

Der Taxifahrer behauptete, als er auf der linken Spur zum Überholen angesetzt habe, sei der Vordermann plötzlich nach links ausgeschert. Doch das glaubte ihm der Richter nicht. Er glaubte ebenso wenig, dass der Taxifahrer lediglich eine wegwerfende Handbewegung gemacht hatte. Das verkehrswidrige Verhalten mit der völlig unangebrachten Nötigung stelle "einen im Straßenverkehr nicht tolerablen Exzess dar, der die Sanktion eines zumindest einmonatigen Fahrverbots nach sich zieht" (Az.: 922 Cs 433 Js 114354/15).

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