Luftgewehrschütze verliert Führerschein

Neustadt · (np) Wer mit einem Luftgewehr auf Menschen schießt, riskiert nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung, sondern auch den Entzug des Führerscheins. Ein Mann hatte mit seinem Druckgasgewehr durch ein offen stehendes Wohnzimmerfenster auf eine rund 40 Meter entfernte Gruppe von Schülern gezielt und dabei geäußert: "Das wäre ein guter Kopftreffer." Dann hatte er abgedrückt. Das Geschoss traf einen 13-Jährigen in den Rücken und verursachte einen Bluterguss.

Der Schütze wurde wegen gefährlicher Körperverletzung sowie unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Ein vom zuständigen Landkreis angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Mann aufgrund seiner Auffälligkeit zukünftig auch "erheblich und wiederholt gegen verkehrs- oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen" werde. Daher wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Mann argumentierte, die MPU hätte nicht angeordnet werden dürfen, da es sich bei seiner Tat nicht um ein Fehlverhalten im Straßenverkehr gehandelt habe. Auch habe er sich bisher im Straßenverkehr nichts zuschulden kommen lassen.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied jedoch, der Führerschein dürfe entzogen werden. Der Gutachter habe einen engen Zusammenhang zwischen allgemein strafrechtlichen Delikten, Aggressivität und Verkehrsauffälligkeiten überzeugend belegen können. Das Gefährdungsrisiko im Straßenverkehr steige mit der Anzahl allgemein strafrechtlicher Delikte.

Der Gutachter wies darauf hin, dass der Mann jede Einsicht vermissen lasse. Obwohl der Schütze auf einen Menschen geschossen hatte und deswegen rechtskräftig verurteilt wurde, behauptete er, die Tat nicht gewollt und den Treffer nicht bemerkt zu haben. Das Gericht erklärte, angesichts dieser Einlassungen sei zu erwarten, dass er zukünftig auch gegen Verkehrsregeln verstoßen werde (Az: 3 L 168/16.NW).

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