Land haftet nach Motorradunfall auf rutschiger Straße

Detmold · (np) Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass ein Straßenabschnitt wegen mangelhafter Griffigkeit des Belages besonders gefährlich ist, muss sie Maßnahmen ergreifen. Handelt sie nicht und stürzt ein Motorradfahrer bei Nässe, haftet das Land. Das besagt ein Urteil des Landgerichts Detmold (Az.: 9 O 86/15).

An einer leichten Steigung fuhr ein Motorradfahrer nur 45 km/h. Plötzlich rutschte ihm seine Maschine ohne ersichtlichen Grund weg. Er stürzte und verletzte sich. Der Schaden am Motorrad betrug mehrere tausend Euro. Das Gericht verurteilte das Land zu Schadensersatz und 800 Euro Schmerzensgeld, da ein Gutachten schon vier Jahre zuvor die Straße als mangelhaft bezeichnet hatte. 25 Prozent des Schadens musste der Motorradfahrer selbst tragen.

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