Verkehrsrecht Streit um Tempolimit gegen illegale Rennen

Freiburg · Behörden dürfen auf Autobahnen die Geschwindigkeit begrenzen, wenn dort Autorennen stattfinden.

 Um illegale Autorennen zu verhindern, darf die Behörde ein Tempolimit einrichten.

Um illegale Autorennen zu verhindern, darf die Behörde ein Tempolimit einrichten.

Foto: ADAC

(np) Illegale Autorennen stellen eine große Gefahr dar. Dem wollen die Behörden mit unterschiedlichen Mitteln entgegen treten. Beispielsweise kann auf Autobahnen auf betroffenen Abschnitten die Geschwindigkeit begrenzt werden. Unzulässig ist ein solches Tempolimit aber dann, wenn es dort gar keine Gefahren durch illegale Autorennen gibt. Das hat das Verwaltungsgericht in Freiburg entschieden (Az.: 10 K 3398/18).

Das Gericht hat das Tempolimit, welches das Regierungspräsidium angeordnet hatte, um illegale Autorennen zu bekämpfen, für einen Streckenabschnitt zwar bestätigt. Für einen anderen Streckenabschnitt hat es die Geschwindigkeitsbegrenzung hingegen für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine Privatperson, berichten die deutschen Verkehrsrechtsanwälte.

Das Regierungspräsidium hatte im Januar 2018 eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesautobahn A 81 für mehrere Streckenabschnitte angeordnet. Damit sollten illegale Autorennen unterbunden werden. Die Behörde erklärte, auf diesen Autobahnabschnitten fänden in zunehmendem Maße illegale Autorennen statt, vorwiegend mit Kraftfahrzeugen mit Schweizer Kennzeichen.

Der Kläger argumentierte, die Erkenntnisse der Polizei zu illegalen Autorennen seien nicht ausreichend. Zudem verwies er auf die geringen Unfallzahlen auf der Strecke. Der Mann hatte teilweise Erfolg. Das Gericht hielt die Klage für einen Streckenabschnitt für begründet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sei dort unzulässig. Voraussetzung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung sei, dass aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine „Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erheblich“ übersteige.

Eine solche Gefahrenlage stellte das Gericht für Teile der Strecke fest. Es seien dort in den vergangenen Jahren verhältnismäßig häufig illegale Autorennen registriert worden. Das Polizeipräsidium habe allerdings auch ausdrücklich festgestellt, dass derartige Autorennen auf einem anderen vom Tempolimit betroffenen Streckenabschnitt keine Rolle spielten. Für diesen Bereich sei die Geschwindigkeitsbegrenzung daher aufzuheben, erklärten die Richter.

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