Gestohlenes Auto unwissentlich gekauft: Gibt's Schadensersatz?

Kleve · (np) Wer ein gestohlenes Auto gekauft hat, das später von der Polizei beschlagnahmt wird, kann nicht von seiner Vollkaskoversicherung verlangen, den Kaufpreis zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn der Käufer von dem Diebstahl nichts wusste. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Kleve .

Ein Mann hatte gutgläubig ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Bei einem Werkstattbesuch stellte sich heraus, dass der Wagen gestohlen war. Die Polizei stellte das Fahrzeug sicher und gab es dem ursprünglichen Eigentümer zurück. Der Käufer verlangte nun von seiner Vollkaskoversicherung, den Wert des Fahrzeugs zu ersetzen.

Die Richter wiesen die Forderung zurück. Sie erklärten, versichert seien nur Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs. Unter Verlust verstehe man "die verbotene Entwendung des Fahrzeugs", also Diebstahl und Raub.

Man könne jedoch nicht Eigentümer eines gestohlenen Fahrzeugs werden. Selbst dann nicht, wenn man von dem Diebstahl nichts gewusst habe. Die Beschlagnahme durch die Polizei sei eine Maßnahme der Strafverfolgung und daher nicht verboten. Zwar sei dem Käufer tatsächlich ein Schaden entstanden, dies sei jedoch nicht Sache der Versicherung. Er müsse sich an den Verkäufer wenden (Az.: 6 O 36/15).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort