Falscher Kilometerstand auf der Werkstattrechnung

Berlin · In modernen Autos wird der Kilometerstand nicht nur im Tacho angezeigt, sondern auch im Fahrzeugschlüssel gespeichert. Die beiden Werte können jedoch voneinander abweichen, ohne dass Manipulation im Spiel ist.

 Fahrzeugschlüssel werden heute mehr und mehr durch Chip-Karten ersetzt, die auch den Kilometerstand speichern. Foto: Daimler

Fahrzeugschlüssel werden heute mehr und mehr durch Chip-Karten ersetzt, die auch den Kilometerstand speichern. Foto: Daimler

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(np) Muss ein Wagen in die Werkstatt, wird dort oft der Einfachheit halber der Fahrzeugschlüssel in einem Lesegerät ausgelesen, um den aktuellen Kilometerstand ersehen zu können. Doch nicht immer stimmen die von Schlüssel und Tacho angezeigten Werte überein. "Autofahrer sollten darauf achten, dass der Kilometerstand des Tachos auf der Werkstattrechnung erscheint", rät Monika Maria Risch vom Deutschen Anwaltverein, Fachanwältin für Versicherungsrecht . "Denn eine deutliche Differenz zwischen den Kilometerständen kann zum erheblichen Problem werden, wenn das Fahrzeug kurz nach der Reparatur gestohlen und die Kaskoversicherung eingeschaltet wird."

Die Versicherung will nicht nur den aktuellen Kilometerstand wissen, sondern bittet unter Umständen auch um die letzte Reparaturrechnung. Weichen die Kilometerstände stark voneinander ab, sieht sich der Fahrzeughalter im schlimmsten Fall dem Vorwurf ausgesetzt, einen Versicherungsbetrug begehen zu wollen. Möglicherweise lehnt es die Versicherung dann sogar ab, den Schaden zu begleichen. Die Differenz kann zustande kommen, wenn in der Werkstatt der Ersatzschlüssel ausgelesen wird, der normalerweise zum Fahren kaum eingesetzt wird und auch nicht für die Fahrt zur Werkstatt benutzt wurde. Dann ist ein früherer Wert gespeichert. Daher raten die Deutschen Verkehrsrechtsanwälte, dass der auf dem Tacho angezeigte Kilometerstand auf der Werkstattrechnung stehen sollte und nicht der ausgelesene Wert vom Fahrzeugschlüssel.

Besonders gilt dies auch für Fahrzeughalter, die ein Fahrtenbuch führen - etwa um die in manchen Fällen teurere Ein-Prozent-Regelung bei der Besteuerung zu umgehen, die bei privater Nutzung eines Dienstfahrzeuges angewandt wird. Weicht der Kilometerstand von der Angabe im Fahrtenbuch ab, gerät der Fahrer bei einer Prüfung durch das Finanzamt in Erklärungsnot.

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