Fahrlehrer darf während einer Fahrstunde telefonieren

Düsseldorf · (np) Fahrlehrer dürfen während einer Fahrstunde im Auto telefonieren. Auch wenn auf der Beifahrerseite des Fahrschulautos zusätzliche Pedale installiert sind, führt der Fahrlehrer das Kraftfahrzeug im rechtlichen Sinne nicht.

Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf .

Wie die deutschen Verkehrsrechtsanwälte berichten, telefonierte ein Fahrlehrer mit seinem Handy am Ohr während einer Fahrstunde mit einer bereits fortgeschrittenen Schülerin. Ein Polizist stoppte den Wagen, das Amtsgericht Neuss verurteilte den Lehrer zu 40 Euro Geldbuße.

Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass der Mann die Geldbuße nicht zahlen müsse. Zwar sei er als Fahrlehrer grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die Verkehrsvorschriften eingehalten werden. Denn ein Fahrschüler müsse das Fahren erst noch lernen und den Führerschein erwerben. Dennoch liege ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer nur vor, wenn man beim Telefonieren das Fahrzeug selbst führe. Dies sei bei einem Fahrlehrer nicht der Fall. "Ein Führen allein durch Worte reicht hierfür nicht aus", erläuterte das Gericht. Ein Fahrlehrer, der seine Schüler mündlich anleite, sei so lange kein Fahrzeugführer, wie er nicht unmittelbar ins Steuer des Wagens greifen müsse (Az.: IV 1 RBs 80/13).

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