Fahrer darf am Steuer Handy weitergegeben

Köln · (np) Die Nutzung eines Handys am Steuer ist grundsätzlich verboten. Das gilt auch für das bloße Aufnehmen des Mobiltelefons, um zum Beispiel eine Nummer oder die Uhrzeit abzulesen oder einen Anrufer wegzudrücken.

Wer gegen dieses Verbot verstößt, kann mit einem Bußgeld von 40 Euro bestraft werden. Die deutschen Verkehrsrechtsanwälte weisen jetzt darauf hin, dass es jedoch nicht verboten sei, lediglich das klingelnde Handy in die Hand zu nehmen, um es an einen Mitfahrer weiterzugeben. In diesem Fall liege keine Ordnungswidrigkeit vor. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln .

Das Handy einer Fahrerin hatte während der Fahrt in ihrer Handtasche geklingelt. Sie nahm es heraus und gab es ihrem Sohn, während sie das Fahrzeug weiterhin steuerte. Das Amtsgericht Köln sah darin eine "Nutzung" des Handys während der Fahrt und verurteilte die Autofahrerin zu einer Geldbuße von 40 Euro.

Gegen die Entscheidung wehrte sich die Frau jedoch mit Erfolg. Zwar gehörten "Vor- und Nachbereitungshandlungen zu der verbotenen Benutzung", erklärten die Richter, doch eine bloße Ortsveränderung, also das Umlegen des Telefons, falle nicht darunter. Eine solche Handlung habe keinerlei Bezug zur Funktion des Mobiltelefons. Die Fahrerin habe das Display nicht abgelesen, sondern das Handy einfach an ihren Sohn weitergegeben. Damit habe sie selbst keinen "Kommunikationsvorgang" vorbereitet, entschied das Oberlandesgericht (Az.: III - 1RBs 284/14).

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