Radunfälle Extrawurst für betrunkene Radfahrer

Münster · (np) Bislang genießen betrunkene Radfahrer in Deutschland Sonderrechte. Sie bleiben mit bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut straffrei, während erwischte Autofahrer schon ab 0,5 Promille den Führerschein abgeben müssen, berichtet die Zeitschrift Auto-Bild (13/19).

Dabei steigt für angetrunkene Fahrradfahrer das Verletzungsrisiko um ein Vielfaches, besagt eine aktuelle Studie der Universitätsklinik Münster. „Schon ab einem Wert von 1,1 Promille Blutalkohol erhöht sich die Unfallwahrscheinlichkeit um das Fünffache“, sagt der Anästhesist und Notarzt Dr. Raphael Weiss.

Die Autoren der Studie fordern nun für Radfahrer eine Grenze von 1,1 Promille Blutalkohol. Für ihre Erhebung analysierten die Wissenschaftler 2773 Radverkehrsunfälle in 23 regionalen Krankenhäusern und werteten außerdem Polizeiakten zu betrunkenen Radlern aus.

Oft versagen bei einem Sturz die natürlichen Schutzreflexe und die Radler schlagen ungeschützt mit dem Kopf auf die Straße. Gesichtsverletzungen sind bei Radunfällen unter Alkoholeinfluss dreimal häufiger als bei Unfällen nüchterner Radler.

Seit Jahren fordern Politiker immer wieder vergeblich eine Absenkung des Promille-Grenzwerts. Dabei ist Alkohol die zweithäufigste Unfallursache bei Radfahrerunfällen innerorts. In den meisten EU-Staaten gelten deutlich strengere Regeln als in Deutschland. Frankreich, die Niederlande und die Schweiz haben eine 0,5-Promille-Grenze, Tschechien verbietet Alkohol für Radfahrer ganz.

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