Die verpönte rechte Spur

München · (np) Es ärgert viele Autofahrer, wenn auf einer dreispurigen Autobahn die mittlere Spur besetzt ist, obwohl rechts alles frei ist. In Deutschland gilt ein Rechtsfahrgebot, das permanentes Fahren auf der mittleren Spur verbietet. Das ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) so festgehalten. Auf Autobahnen muss also grundsätzlich rechts gefahren werden.

Und dennoch gilt das nicht immer. Denn auf dreispurigen Autobahnen ist die Regelung etwas abgeändert. Nach Paragraf 7 Absatz 3c StVO darf die mittlere Spur durchgängig befahren werden, wenn "hin und wieder" rechts ein Fahrzeug fährt.

Jost Kärger, Jurist beim ADAC, erläutert: "Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots soll die Zahl der Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien verringern."

Doch was bedeutet "hin und wieder"? "Wie lange die rechte Fahrbahn frei ist, ist nicht entscheidend", sagt Kärger, "es kommt mehr auf die Zeit an, die man den rechten Fahrstreifen nutzen kann, bevor wieder ein Spurwechsel nötig wird." Weil häufige Spurwechsel verhindert werden sollen, darf der Fahrer also gegebenenfalls weiter auf der mittleren Spur bleiben.

Wer aber die mittlere Spur blockiert, obwohl rechts alle frei ist, ist im Unrecht. Er behindert dadurch andere Autofahrer. Geschieht dies dauerhaft, gilt das als Behinderung des fließenden Verkehrs. Der Verursacher muss mit 80 Euro Strafe und einem Strafpunkt rechnen.

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