Automobil Bußgelder aus dem Ausland werden eingetrieben

Hamburg · (np) Seit dem 1. Oktober 2010 können Geldstrafen aus den Staaten der Europäischen Union in Deutschland vollstreckt werden. Bußgelder aus dem Ausland für Raser oder Falschparker ab 70 Euro inklusive Verfahrenskosten werden durch das Bundesamt für Justiz eingetrieben.

 Bußgelder für Verkehrsverstöße im Ausland von über 70 Euro können in Deutschland vom Bundesamt für Justiz eingetrieben werden.

Bußgelder für Verkehrsverstöße im Ausland von über 70 Euro können in Deutschland vom Bundesamt für Justiz eingetrieben werden.

Foto: ADAC

In Norwegen etwa kostet ein Rotlicht-Verstoß satte 700 Euro. Wer in Großbritannien mit dem Handy am Steuer erwischt wird, dem drohen Bußgelder ab 230 Euro. Wer in Spanien ohne Gurt fährt, muss 200 Euro bezahlen. Besonders krass sind die Geldstrafen bei Tempoverstößen. Sie kosten in England bis zu 2900 Euro, in Österreich bis zu 2180 Euro oder in Frankreich bis zu 1500 Euro.

Doch Autofahrer müssten nicht alle Bußgelder zwingend bezahlen, berichtet die Zeitschrift Auto-Bild (33/19). Auslands-Knöllchen unter 70 Euro könnten ignoriert werden. Gleiches gelte für Tickets, die direkt von einer ausländischen Behörde, von Autovermietungen oder aus Nicht-EU-Ländern stammten. Auch Geldsanktionen, die auf der Halterhaftung (statt auf der Fahrerhaftung) basieren, werden nicht vollstreckt.

Die übrigen Bußgeldforderungen sollte man jedoch nicht in die Mülltonne werfen. Bei einer späteren Wiedereinreise könnten Bußgelder sofort eingefordert werden, schreibt Auto-Bild. „Wenn Sie Post von einem Gericht bekommen, sollten Sie einen Juristen einschalten“, rät Verkehrsfachanwalt Uwe Lenhart.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort