Beim Abbiegen nicht aufs Blinken anderer vertrauen

Dresden · (np) Ein Autofahrer, der auf einer Hauptstraße unterwegs war, hatte durch Blinken angezeigt, dass er in eine Nebenstraße abbiegen wollte. Er bog aber nicht ab, sondern fuhr weiter geradeaus. Dabei stieß er mit dem Wagen eines Fahrers, zusammen, der auf das Blinken vertraut hatte und aus der Seitenstraße in die Vorfahrtstraße eingebogen war.

Letztlich musste das Oberlandesgericht Dresden entscheiden, welcher Fahrer die Verantwortung für den Unfall zu tragen hat.

Wie die deutschen Verkehrsrechtsanwälte berichten, kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der Fahrer, der aus der Nebenstraße in die Hauptstraße eingebogen war, zu 70 Prozent Schuld an dem Unfall sei. Der andere Fahrer trage durch sein missverständliches Blinken eine Mitverantwortung von 30 Prozent. Die Richter erklärten, ein wartepflichtiger Autofahrer dürfe nur dann darauf vertrauen, dass das andere Fahrzeug tatsächlich abbiegt, wenn neben dem bloßen Betätigen des Blinkers "noch weitere Handlungen dafür sprechen". Es müsse sich dabei um eindeutige Anzeichen handeln. Zum Beispiel müsse der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße seine Geschwindigkeit erkennbar drosseln oder mit dem Abbiegemanöver bereits beginnen.

Im verhandelten Fall hatte der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße nicht nur geblinkt, sondern auch seine Geschwindigkeit deutlich reduziert. Daher trage er eine Mitverantwortung an dem Zusammenstoß, so das Gericht, die aber nur 30 Prozent ausmache (Az.: 7 U 1876/13)

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