Beim Abbiegen müssen Fahrer auf Fußgänger achten

Dresden · (np) Ein Fußgänger , der einen Fußgängerüberweg bei grüner Fußgängerampel überquert, darf darauf vertrauen, dass abbiegende Autos ihn beachten. Nur weil ein Fahrzeug, das abbiegen will, ebenfalls Grün hat, heißt dies nicht, dass der Fahrer nicht auf Fußgänger achten muss.

Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden . Als die Fußgängerampel auf Grün sprang, überquerte eine Frau die Straße. Auf dem Ampelübergang wurde sie von einem abbiegenden Lkw erfasst. Die Ampel für Fahrzeuge zeigte ebenfalls Grün. Wie die deutschen Verkehrsrechtsanwälte berichten, war der Lkw-Fahrer der Meinung, die Fußgängerin müsse zumindest mithaften. Sie hätte auf querende Autos achten müssen. Schließlich sei auch für Fahrzeuge die Ampel grün gewesen.

Dieses Argument überzeugte das Gericht allerdings nicht. Grundsätzlich dürfe ein Fußgänger darauf vertrauen, dass auf ihn geachtet wird. Zwar dürften Fußgänger bei grüner Ampel nicht blindlings losgehen. Es reiche aber aus, wenn man einen kurzen Seitenblick nach rechts werfe. Wenn keine konkreten Anhaltspunkte auf eine Gefahr hindeuteten, etwa eine hohe Geschwindigkeit des Fahrzeugs, müsse sich der Fußgänger nicht ständig vergewissern, dass er gefahrlos den Überweg nutzen könne. Das Gericht sah also die Verantwortung für den Unfall allein beim Lkw-Fahrer (Az.: 7 U 568/14)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort