Bei wiederholtem Telefonieren am Steuer droht Fahrverbot

München · (np) Eine 55 Jahre alte Autofahrerin war mit dem Handy am Ohr am Steuer erwischt worden. Dafür wurden 60 Euro Bußgeld, ein Strafpunkt und 28 Euro Auslagen fällig. Die Frau wehrte sich gegen den Bußgeldbescheid.

Sie argumentierte, sie habe erst telefoniert, als es bei stockendem Verkehr zum Stillstand kam. Der Fall landete vorm Amtsgericht München . Dort stellte sich heraus, dass die Fahrerin zuvor bereits zweimal beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer aufgefallen war.

Wird ein Autofahrer zum wiederholten Male beim Telefonieren am Steuer erwischt, kann das Gericht die Geldbuße erhöhen. Und wenn das mehrmalige Telefonieren als grober oder beharrlicher Verstoß gegen das Handyverbot eingestuft wird, kann sogar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.

Im konkreten Fall blieb das Gericht jedoch bei den 60 Euro für den aktuellen Verstoß. Der Amtsrichter betonte, dass auch bei stockendem Verkehr der Griff zum Handy verboten ist. Das gelte sogar für Radfahrer.

Eine Nutzung des Handys liege vor, sobald es aufgenommen und in der Hand gehalten werde. Am Steuer sei demnach nicht nur das Telefonieren verboten, sondern auch das Lesen oder Schreiben einer SMS oder E-Mail sowie die Nutzung eines im Handy integrierten Navigationssystems - sofern die Bedienung per Hand erfolge. Sogar das Wegdrücken eines Anrufers sei nicht erlaubt, erklärte das Gericht. Erlaubt sei der Griff zum Handy nur, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor abgestellt sei (Az.: 912 OWi 416 Js 101706/15).

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