Bei ungeklärter Unfallursache sind beide Fahrer Schuld

Hamburg · Es gibt immer wieder Verkehrsunfälle, bei denen die Beteiligten versuchen, sich die Schuld gegenseitig zuzuschieben. Kann selbst ein Gutachter den Verlauf des Unfalls nicht zweifelsfrei klären, muss jeder der Kontrahenten die Hälfte der Schuld tragen.

(np) Behaupten nach einem Verkehrsunfall beide Seiten, der jeweils andere Fahrer hätte die Spur gewechselt, haften beide für jeweils die Hälfte des Unfallschadens. Voraussetzung ist, dass der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Sachverständiger aufgrund fehlender Unfallspuren auf der Fahrbahn nicht feststellen kann, welcher Fahrer seinen Fahrstreifen verlassen hat.

Die Haftung erfolgt nach der sogenannten Betriebsgefahr der Fahrzeuge, also deren grundsätzlicher Gefährlichkeit. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg .

Wie die deutschen Verkehrsrechtsanwälte berichten, war ein Lkw-Fahrer mit seinem Sattelzug auf der linken Spur der Autobahn gefahren. Rechts neben ihm fuhr ein BMW . Die beiden Fahrzeuge kollidierten. Beide Fahrer behaupten, dass der jeweils andere die Spur gewechselt habe und es deshalb zu dem Unfall gekommen sei.

Am Sattelzug entstand ein Schaden von etwa 3500 Euro. Die Hälfte davon forderte der Eigentümer des Sattelzugs von der Fahrerin des BMW .

Das Gericht gab seiner Klage vollständig statt. Der Mann habe Anspruch auf die Hälfte des Schadens. Auch ein Sachverständiger habe den Unfallverlauf nicht rekonstruieren können. Unfallspuren seien auf der Fahrbahn nicht erkennbar gewesen. Da auch aufgrund der gegensätzlichen Aussagen der Zeugen der Unfallhergang nicht sicher habe aufgeklärt werden können, erfolge die Schadensverteilung anhand der Betriebsgefahr. Auch wenn diese normalerweise bei einem Lkw höher liege als bei einem Pkw, komme nur eine Haftungsverteilung von jeweils 50 Prozent in Betracht (Az.: 16 C 38/15).

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