Autofahrer dürfen Alkohol- und Drogentest verweigern

Berlin · Jahr für Jahr verursachen Verkehrsunfälle nach Alkoholkonsum Kosten von mehr als einer Milliarde Euro. Noch schwerer wiegt aber die hohe Anzahl der Verletzten und Toten. 2014 wurden bei Verkehrsunfällen durch alkoholisierte Fahrer 260 Menschen getötet und 16 856 verletzt.

 Bei Kontrollen können Autofahrer sich weigern, ins Röhrchen zu pusten. Dann braucht die Polizei einen richterlichen Beschluss. Foto: Autoreporter

Bei Kontrollen können Autofahrer sich weigern, ins Röhrchen zu pusten. Dann braucht die Polizei einen richterlichen Beschluss. Foto: Autoreporter

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(np) Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie bei einer Verkehrskontrolle einen Atemalkohol- oder Drogenschnelltest grundsätzlich ablehnen dürfen. Es gilt die gesetzliche Unschuldsvermutung und niemand muss sich selbst belasten. Verweigert ein Autofahrer den Atemalkohol- oder Drogentest, müssen die Polizisten entscheiden, ob sie einen Bluttest durchführen. Dafür brauchen sie jedoch einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss, den sie zunächst immer anfordern müssen. Im Rahmen einer Kontrolle brauche ein Autofahrer auch nicht an sonstigen Untersuchungen mitzuwirken, müsse also weder eine gerade Linie entlanglaufen noch den Finger-Nase-Test mitmachen, informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Beim Nachweis von Alkohol im Blut richtet sich die Strafe nach dem Promillewert. Von 0,5 bis 1,09 Promille hängt sie gemäß Bußgeldkatalog davon ab, wie häufig der Fahrer wegen Alkohol am Steuer auffällig wurde. Möglich sind 500 bis 1500 Euro Bußgeld und ein bis drei Monate Fahrverbot. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Wird die 1,1-Promille-Grenze überschritten, liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Sie wird mit drei Punkten in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sowie Führerscheinentzug von bis zu fünf Jahren bestraft.

Fahrradfahrern ist es grundsätzlich erlaubt, mit einem Promillewert von bis zu 1,59 unterwegs zu sein. Bei auffälligem Verhalten kann jedoch schon vorher eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze gelten 1,6 Promille. Besitzt der erwischte Radfahrer einen Führerschein, kann dieser ihm nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entzogen werden.

Für Drogen wie Cannabis oder Kokain gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte, sodass schon der Nachweis geringster Mengen in Blut oder Urin zu einer Verurteilung führen kann. Drogen am Steuer haben ein Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro, ein Fahrverbot für mindestens einen Monat und zwei Punkte in Flensburg zur Folge. Wurde eine Fahruntüchtigkeit festgestellt, wird der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum entzogen. Man erhält ihn erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zurück.

Typisch für Alkoholfahrer sind Fehler bei Überholmanövern, Rotlichtsünden, zu dichtes Auffahren, eine überhöhte Geschwindigkeit bis hin zum Abweichen von der Straße oder Wechseln in den Gegenverkehr.

Das Fahrrad sei keine sinnvolle Alternative, denn "Fahrradfahrer sind an Alkoholunfällen in Deutschland überproportional beteiligt und tragen oft besonders schwere Verletzungen davon", sagen die Experten.

Im Saarland die meisten Unfälle

Regional gab es 2014 die meisten Alkoholunfälle im Saarland (6,4 Prozent), die wenigsten in Hamburg (3,1 Prozent). Für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Für alle anderen ist ein Blutalkoholwert bis 0,5 Promille im grünen Bereich, solange sie keine Ausfallerscheinungen zeigen und nicht in einen Unfall verwickelt sind.

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