Auto prallt gegen geöffnete Tür eines geparkten Pkw

Hamburg-Barmbek · (np) Wer seine Autotür unachtsam öffnet, haftet für den Schaden bei einem Unfall. War die Wagentür schon länger geöffnet, trägt der andere eine Mitschuld. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschieden.Eine Frau stieß mit ihrem Auto in der Stadt gegen die linke hintere Tür eines Wagens, der rechts auf einem Parkstreifen stand.

Die Frau behauptete, der Fahrer habe plötzlich die hintere linke Tür seines Fahrzeuges geöffnet, als sie daran vorbeigefahren sei. Der Mann erklärte hingegen, die Tür habe schon länger offen gestanden, da er gerade sein Enkelkind im Kindersitz angeschnallt habe.

Das Gericht entschied, der Mann müsse zu 70 Prozent für den Schaden haften, die Frau zu 30 Prozent. Der Mann habe ein erhebliches Hindernis geschaffen, weil er seine Tür für eine nicht unbedeutende Zeit vollständig habe offen stehen lassen. Aufgrund der Lichtverhältnisse in der Morgendämmerung habe man dies auf große Entfernung nicht erkennen können.

Da das Gericht überzeugt war, dass die Frau gegen die schon länger geöffnete Tür geprallt war, müsse die Gefahr, die sich allein aus dem Betrieb ihres Fahrzeugs ergebe, berücksichtigt werden. Die Frau trage daher eine Mitschuld (Az.: 814 C 86/15).

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