Auffahrunfall nach abruptem Spurwechsel beschäftigt Gericht

Kiel · (np) Wer auf einer Autobahn plötzlich und ohne zu blinken die Spur wechselt, haftet bei einem Unfall allein. Der andere Autofahrer trägt keine Mitschuld, auch wenn er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich überschritten hat.

So hat das Landgericht Kiel entschieden.

Auf einer zweispurigen Autobahn wechselte ein Autofahrer nach links, um einem anderen Fahrzeug zu ermöglichen, auf die Autobahn aufzufahren. Beim Wechsel auf die Überholspur übersah der Mann jedoch den Wagen einer Frau. Der Mann behauptete, den Blinker gesetzt und geschaut zu haben, ob die Spur frei war. Zum Unfall sei es nur gekommen, weil die Fahrerin zu schnell gefahren sei. Die Frau gab an, zwischen 160 und 180 km/h gefahren zu sein. Als sie schon fast seitlich neben ihrem Unfallgegner gewesen sei, habe dieser plötzlich die Spur gewechselt.

Für das Gericht stand fest, dass der Mann die Spur unversehens und ohne Ankündigung gewechselt hatte. Das zeigten die Schäden an beiden Fahrzeugen. Dass die Frau die Richtgeschwindigkeit nicht eingehalten habe, spiele keine Rolle. Es sei kein Zusammenhang zwischen der Geschwindigkeit und dem Schaden erkennbar (Az.: 13 O 130/15).

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