Auf der Straße gewendet: Wer trägt Schuld bei Unfall?

Saarbrücken · (np) Wer sein Fahrzeug wenden will, muss dabei stets so vorsichtig sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Kommt es zu einem Unfall, haftet also in der Regel der Fahrer, der wendet.

Das gilt jedoch nicht, wenn er schon angehalten hatte, um zu wenden, und ihn dann ein Fahrzeug rechts überholte, dessen Fahrer zu schnell und unaufmerksam unterwegs war. Bei einem solchen Unfall muss der rechts Überholende den Schaden allein tragen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken.

Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein berichtet, bog ein Fahrer nach links in eine Seitenstraße ab, um dort kurz nach einer Verkehrsinsel zu wenden. Da er noch Gegenverkehr hatte, hielt er auf seiner Fahrspur an. Ein Fahrer, der dahinter fuhr, wollte rechts am stehenden Fahrzeug vorbeifahren. Dabei streifte der Hintermann jedoch das Heck des stehenden Wagens an der rechten Seite. Der geschädigte Autofahrer klagte auf Ersatz des vollen Schadens.

Damit hatte er vor Gericht Erfolg. Üblicherweise habe zwar der Wendende eine erhöhte Sorgfaltspflicht, erklärten die Richter. Im vorliegenden Fall habe der Fahrer diese Pflicht jedoch nicht verletzt. Er habe auf der Straße anhalten und die Fahrbahn blockieren dürfen. Wäre dies nicht der Fall, dürfe man nur dort wenden, wo dies ohne Blockade möglich sei. Dies gehe aber an der Wirklichkeit vorbei. Daher sei die Ursache des Unfalls allein in der Unaufmerksamkeit und der zu hohen Geschwindigkeit des nachfolgenden Fahrers zu sehen (Az.: 4 U 382/11).

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