Ab Juli gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht

Bad Windsheim · (np) Ab 1. Juli gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht.

 An 1. Juli muss in Deutschland in Pkw, Bus und Lkw eine Warnweste mitgeführt werden. Foto: ARCD

An 1. Juli muss in Deutschland in Pkw, Bus und Lkw eine Warnweste mitgeführt werden. Foto: ARCD

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Die gilt für alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Ausgenommen sind Motorräder. Bisher gab es die Vorschrift schon für Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge.

In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Anzahl der Insassen eine Warnweste mitgeführt werden. In Deutschland gibt es zwar keine Tragepflicht, der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) empfiehlt jedoch, für jeden Sitzplatz eine Weste dabeizuhaben und diese im Notfall vor dem Aussteigen anzulegen. Das erhöhe die eigene Sicherheit, und außerdem sei man für alle Regelungen im Ausland vorbereitet.

Die Warnweste muss der europäischen Norm EN 471 beziehungsweise EN ISO 20471:2013 entsprechen. Ob das der Fall ist, erkennt man am Hinweis auf dem Wäscheschild. Erlaubt sind reflektierende Warnwesten in Gelb, Orange und Rotorange mit zwei umlaufenden, fünf Zentimeter breiten reflektierenden Streifen. Für Kinder sollte man Warnwesten in kleineren Größen anschaffen. Die Weste sollte griffbereit im Auto verstaut sein, also im Fahrzeuginneren, zum Beispiel im Handschuhfach oder in den Seitenfächern. Liegt sie unten im Kofferraum, kommt man im Notfall oft nur schwer oder gar nicht ran. Da die Weste durch Sonneneinstrahlung ausbleicht, sollte man sie an einem dunklen Ort aufbewahren.

Führt man in Deutschland keine Warnweste mit, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro. In Finnland, Italien und Spanien zum Beispiel müssen Warnwesten für alle Insassen griffbereit mitgeführt werden.

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