Verbrauchertipp Zuschuss zur Krankenversicherung

Berlin · (dpa) Rentner, die freiwillig krankenversichert sind, können einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung beantragen – am besten gleich zusammen mit der Rente, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Höhe des Zuschusses hängt vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Zahlbetrag der Rente ab. Dieser Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 Prozent und wird zur Hälfte – also 7,3 Prozent – von der Rentenversicherung übernommen. Den individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Rentner jedoch allein tragen.

 Wer privat krankenversichert ist, kann ebenfalls einen Zuschuss beantragen. Dieser wird zunächst wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Er wird jedoch maximal in Höhe der Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt. Auch für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, übernimmt die Rentenversicherung den Beitragsanteil in Höhe von 7,3 Prozent. Das erfolgt aber automatisch.

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