Zuschuss vom Fiskus zur Geburtstagsfeier

München · Wer seine Mitarbeiter zum Fest einlädt, kann beim Finanzamt Werbungskosten geltend machen.

 Eine Geburtstagsfeier im Betrieb ist unter Umständen sogar steuerlich absetzbar. Foto: Reinhardt/dpa

Eine Geburtstagsfeier im Betrieb ist unter Umständen sogar steuerlich absetzbar. Foto: Reinhardt/dpa

Foto: Reinhardt/dpa

(dpa) Arbeitnehmer können die Kosten für ihre Geburtstagsfeier im Betrieb unter Umständen von der Steuer absetzen. "Dies setzt aber voraus, dass ein enger Zusammenhang zum Beruf besteht", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundesfinanzhof in München gefällt (Az.: VI R 7/16).

Denn grundsätzlich werden die Kosten für eine Geburtstagsfeier nicht als Werbungskosten anerkannt, da diese Feste meist einen privaten Charakter haben.

Im dem vor Gericht verhandelten Fall hatte der Geschäftsführer einer Wohnungsbaugesellschaft anlässlich seines 60. Geburtstags sämtliche Mitarbeiter sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden in eine Werkstatthalle eingeladen. Das Unternehmen war an der Organisation der Feier beteiligt. Dazu wurde eigens eine Sekretärin abgestellt. Zudem richteten Mitarbeiter die Halle her. Als der Geschäftsführer die gesamten Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machte, lehnte das Finanzamt dies ab.

Das Finanzgericht hingegen ordnete die Geburtstagsfeier dem beruflichen Umfeld zu, da ausschließlich Betriebsangehörige teilgenommen hatten und die Kosten im vertretbaren Maß geblieben waren. Diese Auffassung teilte auch der Bundesfinanzhof und wies die Revision des Finanzamtes ab. "Ob die betrieblichen Belange bei der Veranstaltung im Vordergrund stehen, muss im Einzelfall beurteilt werden", erläutert Klocke. Dafür ist es von Bedeutung, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter, um Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse oder um Verbandsvertreter handelt.

Findet die Feier dann auch noch in den Räumen des Betriebs statt, spricht vieles für eine berufliche Zuordnung. "Es ist ratsam, entsprechende Indizien zu dokumentieren, um den beruflichen Charakter der Feier nachzuweisen", empfiehlt Isabel Klocke.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort