Mietrecht Zur Fußball-Weltmeisterschaft dürfen Mieter Flagge zeigen

Berlin · (dpa) Während der Fußball-WM in Russland vom 14. Juni bis 15. Juli dürfen Mieter Poster ihrer Lieblingsmannschaft oder eine Nationalflagge in die Fenster ihrer Wohnung hängen. Selbst wenn im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot ausgesprochen werde, gelte dies allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder hetzerische Meinungsäußerungen, erläutert der Deutsche Mieterbund.

 Am Auto sind Nationalflaggen während der WM erlaubt, aber wie sieht es im Fenster der Mietwohnung aus?

Am Auto sind Nationalflaggen während der WM erlaubt, aber wie sieht es im Fenster der Mietwohnung aus?

Foto: dpa-tmn/Florian Schuh

Auch auf dem Balkon darf Flagge gezeigt werden. Wer allerdings eine Halterung montieren will, muss seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Liegt diese vor, müssen Fahnen oder Plakate fest montiert werden, damit sie nicht herunterfallen können. Nationalflaggen dürfen auch aus dem Fenster herauswehen, wenn sie nicht die Fenster der Nachbarwohnung abdecken.

Fans müssen auf Nachbarn Rücksicht nehmen. Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe auf dem Balkon, auf der Terrasse und im Garten. Soll die Party dann weitergehen, müssen Fans in der Wohnung, in Gaststätten oder bei einer Public-Viewing-Veranstaltung weiterfeiern.

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