Zu hohe Mahnkosten bringen Stromanbieter vor den Kadi

Berlin · Stromversorger dürfen säumigen Kunden keine überhöhten Kosten in Rechnung stellen. Eine Mahnkostenpauschale von fünf Euro ist laut Urteil des Landgerichts Frankenthal zu hoch (Az.: 6 O 2281/12). Demnach kann ein Unternehmen sich Material- und Versandkosten ersetzen lassen, nicht jedoch Personal- und IT-Kosten.

Berliner Verbraucherschützer hatten vor dem Landgericht gegen einen Energieversorger wegen unzulässiger Vertragsbedingungen geklagt. Das Gericht hielt nicht nur die hohen Mahnkosten für unzulässig, sondern auch Kosten, die der säumige Verbraucher erstatten sollte, weil ein Mitarbeiter die Forderungen vor Ort persönlich eingetrieben hatte. Der Versorger hatte die Entlohnung für einen Fachmonteur zugrunde gelegt und eine Fahrtkostenpauschale von elf Euro aufgeschlagen.

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