Vorsorge fürs Alter Wie man mithilfe des Chefs sparen kann

Berlin · Banksparplan, Fondssparplan oder Bausparvertrag sind Möglichkeiten, wie Arbeitnehmer sogenannte Vermögenswirksame Leistungen anlegen können. Doch welche Anlageform lohnt sich?

 Oft hilft der Arbeitgeber beim Aufbau von Vermögen. Die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen sind eine Zusatzleistung, meist zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat, die viele Beschäftigte nutzen können.

Oft hilft der Arbeitgeber beim Aufbau von Vermögen. Die sogenannten Vermögenswirksamen Leistungen sind eine Zusatzleistung, meist zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat, die viele Beschäftigte nutzen können.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

(dpa) Zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gibt es vom Arbeitgeber  ein Geldpräsent, und das Monat für Monat. Bei dem Geschenk handelt es sich um Vermögenswirksame Leistungen. „Allerdings nutzen viele Beschäftigte diese Leistungen nicht“, erklärt Roland Aulitzky von der Stiftung Warentest. Er verweist auf Schätzungen, wonach über 20 Millionen Beschäftigte einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben, es aber nur rund 13 Millionen Verträge gibt.

Wer sich diese Sparmöglichkeit entgehen lässt, verschenkt Geld. „Wenn es einen Zuschuss des Arbeitgebers gibt, dann liegt dieser oft zwischen 6,65 Euro und 40 Euro“, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Höhe ist von Branche zu Branche und je nach Region unterschiedlich. Teilzeitkräfte erhalten den Zuschuss entsprechend anteilig.

Beschäftigte mit geringem Einkommen haben sogar einen Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage. So gibt es 43 Euro im Jahr vom Fiskus für die Tilgung eines Baukredits oder für den Bausparvertrag für diejenigen, die im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 17 900 Euro haben. Für Ehepaare gilt die Grenze von 35 800 Euro.

Mit bis zu 80 Euro pro Jahr staatlicher Förderung können alle rechnen, die die Vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfondssparplan einzahlen. Hier liegt die Einkommensgrenze bei 20 000 Euro für Singles und bei 40 000 Euro für Ehepaare. Beantragt wird die Arbeitnehmersparzulage über die jährliche Steuererklärung.

 Arbeitnehmer sollten sich in ihrer Firma erkundigen, ob es dieses Plus gibt. Falls die Antwort „Ja“ lautet, dann heißt es, einen Sparvertrag abzuschließen und dem Arbeitgeber eine Bestätigung vorzulegen. Dann  kann es mit dem Sparen mithilfe der Vermögenswirksamen Leistungen losgehen. Doch welche Option ist sicher  und welche bringt die größte Rendite?

Banksparplan: Schließt der Arbeitnehmer einen Banksparplan für die Vermögenswirksamen Leistungen  ab, dann zahlt er sechs Jahre ein, ein Jahr ruht der Vertrag. „Diese Möglichkeit eignet sich vor allem für sicherheitsorientierte Anleger“, erklärt Ralf Scherfling. Im Fall der Insolvenz des Geldinstituts sind die Guthaben durch die gesetzliche Einlagenversicherung bis 100 000 Euro gesichert.

 Neben einem Basiszins winkt am Ende der Laufzeit in der Regel eine Prämie. Kursrisiken gibt es nicht. Allerdings ist es hier besonders wichtig, das passende Produkt auszuwählen. „Denn bei den meisten Verträgen sind die Renditen mit manchmal unter einem Prozent so gering, dass als Reiz nur der Arbeitgeberzuschuss bleibt“, sagt Aulitzky.

Wertpapiersparen: Hier seien die Rendite-Chancen am höchsten, sagt Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken. Der Sparer zahlt wiederum sechs Jahre ein, ein Jahr ruht der Vertrag. „Diese Variante eignet sich für alle, die sich bewusst sind, dass es am Aktienmarkt mal auf, mal ab geht“, ergänzt Scherfling.

 Außerdem kann das Wertpapiersparen für jene, die einen Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage haben, von Vorteil sein. Sind die Aktienkurse nach Ablauf der sieben Jahre niedrig, kann man auf eine Kurserholung warten. Die Gelder sind im Falle einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft als Sondervermögen geschützt.

Bausparvertrag: Bei dieser Sparoption gibt es kein Ruhejahr, die Beiträge werden sieben Jahre lang gezahlt. „Für Renditejäger ist ein Bausparvertrag nicht attraktiv, die Rendite liegt unter einem Prozent“, sagt Roland Aulitzky. Für Geringverdiener kann sich aber ein Bausparvertrag mithilfe Vermögenswirksamer Leistungen lohnen, da sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Wohnungsbauprämie haben. Für unter 25-Jährige ist ein solcher Bausparvertrag ebenfalls ideal, selbst wenn sie keinen Immobilienerwerb planen. „Sie können die Wohnungsbauprämie mitnehmen und dennoch nach sieben Jahren frei über das Geld verfügen“, sagt  Aulitzky.

Tilgungsoption: Die Beträge aus Vermögenswirksamen Leistungen können auch dazu verwendet werden, bereits vorhandene Bauspar- und Bankdarlehen zu tilgen. Dazu lässt der Kreditnehmer die Vermögenswirksamen Leistungen auf sein eigenes Konto überweisen. Die Bank erstellt eine Bestätigung für den Arbeitgeber, aus der hervorgeht, dass der Beschäftigte seine Beiträge zur Schuldentilgung einsetzt. „Vermögenswirksame Leistungen kann man sich aber auch direkt auf das Darlehenskonto überweisen lassen“, erklärt Julia Topar. Bei Bauspardarlehen ist das oft unproblematisch, da der Kreditnehmer zumeist Sondertilgungen tätigen kann. Bei laufenden Hypothekendarlehen sollte man mit seiner Bank sprechen.

Geldvorteil: Oft könnten Arbeitnehmer den monatlichen Arbeitgeberzuschuss auf 25 Euro oder 40 Euro aufstocken, informiert Ralf Scherfling. „Das vermögenswirksame Sparen rechnet sich mittel- bis langfristig in jedem Fall“, betont Topar. Aus dem Sparen von kleinen Beträgen könne über viele Jahre hinweg ein beachtliches Vermögen werden. Topar nennt ein Beispiel: „Wer vor 35 Jahren begonnen hätte, bis heute konsequent 40 Euro monatlich in Aktienfonds in Deutschland anzulegen – das wären bis heute also insgesamt 16 800 Euro – könnte nun über ein Kapital von etwa 80 000 Euro verfügen.“

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