Verbraucherrechte Mehr Beschwerden über verbotene Telefonwerbung

Bonn · (dpa) Wer andere am Telefon ungewollt mit Werbung belästigt, kann von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße von bis zu 300 000 Euro bestraft werden. Die Behörde kann aber nur tätig werden, wenn Verbraucher Fälle unerlaubter Telefonwerbung melden.

Werbeanrufe sind rechtswidrig, wenn man sie dem anrufenden Unternehmen nicht ausdrücklich erlaubt hat, und zwar schon vor dem Telefonat. Auch der Versuch, das Einverständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzuholen, ist unzulässig.

Die Zahl der Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung lag im vergangenen Jahr bei 62 000. Das war ein neuer Höchststand, berichtet die Bundesnetzagentur. 2017 waren es 57 000 Beschwerden. 2018 wurden wegen unerlaubter Werbung am Telefon Bußgelder in Höhe von 1,1 Millionen Euro verhängt.

Für eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur sollte man sich die Telefonnummer des Anrufers und den Inhalt des Gesprächs notieren. Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist wichtig, weil sie sich auf die Höhe eines Bußgeldes auswirken kann.

Beschwerden sind möglich per E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de, per Post: Bundesnetzagentur, Nördeltstraße 5, 59872 Meschede und über ein Online-Formular per Internet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort