Wer Überstunden verweigern darf

Köln · Überstunden sind in vielen Jobs an der Tagesordnung. Doch was kann Mitarbeitern eigentlich im schlimmsten Fall passieren, wenn sie Überstunden verweigern? Ein Experte beantwortet drei wichtige Fragen zu diesem Thema.

Klar kann es bei der Arbeit hin und wieder einmal länger dauern. Doch mancher schiebt regelmäßig Überstunden. Professor Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer haben.

Müssen Arbeitnehmer überhaupt Überstunden leisten?

Zu Überstunden sind Arbeitnehmer nur verpflichtet, wenn das im Arbeits- oder Tarifvertrag steht oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Da heißt es dann zum Beispiel: "Sie sind im Bedarfsfall dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten." Steht nichts im Vertrag, gilt die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit.

Ist bei vertraglicher Verpflichtung alles erlaubt?

Der Arbeitgeber muss beim Thema Überstunden immer auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Muss ein Beschäftigter sein Kind vom Kindergarten abholen, kann er in dem Fall keine Überstunden machen. Wenn der Mitarbeiter aber nur mit einem Bekannten verabredet ist, dem Arbeitgeber jedoch eine Vertragsstrafe droht, weil zum Beispiel ein wichtiges Projekt fertig werden muss, dann ist das Interesse des Arbeitgebers höher zu bewerten. Mitarbeiter müssen die Überstunden dann hinnehmen. Außerdem muss der Arbeitgeber die Obergrenzen des Arbeitszeitgesetzes beachten. Danach sind in der Regel maximal pro Tag acht, im Ausnahmefall zehn Stunden Arbeit erlaubt. Außerdem muss der Betriebsrat einer angeordneten Überstunde zustimmen.

Was kann passieren, wenn Mitarbeiter Überstunden verweigern?

Verweigern Mitarbeiter berechtigterweise Überstunden, kann ihnen nichts passieren. Dann gilt das Maßregelungsverbot. Der Arbeitgeber darf niemanden bestrafen, weil er von seinen Rechten Gebrauch macht. Wenn die Weisung allerdings zulässig war, kann die Weigerung im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.

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