Verkehrsrecht Wer parkt, muss auch bei Hitze Fenster schließen

München · (dpa) Auch wenn die Sonne noch so einheizt: Wer sein Auto unbeaufsichtigt abstellt, muss darauf achten, die Fenster völlig zu schließen, mahnt der ADAC. Selbst auf den kleinen Spalt für die Frischluftzufuhr verzichten die Autofahrer besser, Cabriofahrer müssen zusätzlich immer das Verdeck schließen.

Denn ansonsten könne die Versicherung bei einem Einbruch oder Diebstahl möglicherweise die Zahlungen kürzen, informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Autofahrer seien grundsätzlich nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, ihr Fahrzeuge beim Verlassen gegen unbefugte Nutzung zu sichern, erklärt der Automobilclub.

(dpa)
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