Mini-Job im Alter Wenn Rentner hinzuverdienen wollen

Berlin · Wer schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente bezieht, aber sich noch etwas dazu verdient, muss besondere Regelungen beachten. Erst mit Erreichen der regulären Altersgrenze darf man unbegrenzt hinzuverdienen.

 Mit Mini-Jobs, etwa als Reinigungskraft, können sich Rentner ein paar Euro dazuverdienen. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, wenn man noch keine reguläre, sondern eine vorgezogene Altersrente bezieht.

Mit Mini-Jobs, etwa als Reinigungskraft, können sich Rentner ein paar Euro dazuverdienen. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, wenn man noch keine reguläre, sondern eine vorgezogene Altersrente bezieht.

Foto: dpa-tmn/Frank Rumpenhorst

(dpa) Als Rentner zu Hause nur noch die Einfahrt zu fegen, ist nicht jedermanns Sache. Viele wollen sich weiterhin mit ihren Fähigkeiten einbringen oder zusätzlich zur Rente ein paar Euro verdienen. Das ist in der Regel ohne Weiteres möglich. „Man sollte aber grundsätzlich nur das machen, was man kann und was einem Spaß macht“, sagt Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga.

Nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten zum Stichtag 30. September 2017 knapp 1,05 Millionen Menschen in Deutschland im Alter von über 65 Jahren einen Mini-Job. Rund 144 000 arbeiteten in Berufen der Unternehmensführung oder -organisation. Das kann etwa ein Job als Berater in einer Firma sein. Über 124 000 waren in einem Reinigungsberuf tätig. Viele arbeiten auch als Fahrer, Zusteller, als Verkäufer oder im Bereich des Güterumschlags.

„Ob diese über 65-Jährigen mit einem Mini-Job bereits Rente beziehen oder nicht, das ist uns nicht bekannt“, erklärt BA-Sprecher Paul Ebsen. Denn wenn man ein bestimmtes Alter erreicht, zum Beispiel mit 65 Jahren, ist man nicht automatisch Bezieher einer Rente. „Eine Altersrente gibt es grundsätzlich nur auf Antrag“, erläutert Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Wann das reguläre Rentenalter erreicht ist, hängt vom Geburtsjahrgang ab. Versicherte des Jahrgangs 1953, die in diesem Jahr 65 werden, erreichen das reguläre Rentenalter beispielsweise mit 65 Jahren und sieben Monaten. Für jüngere Jahrgänge steigt die Grenze in den kommenden Jahren schrittweise auf 67 Jahre. Wann das reguläre Beschäftigungsverhältnis endet, ist dem Arbeits- oder Tarifvertrag zu entnehmen. Wer sich unsicher ist, sollte bei der Personalabteilung nachfragen.

Arbeitet ein Beschäftigter nach Erreichen der regulären Altersgrenze weiter, dann muss er nicht zwangsläufig zusätzlich zu seinem Einkommen seine Rente beziehen. Er kann die Rente auch hinausschieben. „Für jeden hinausgeschobenen Monat erhöht sich die Rente um einen Zuschlag von 0,5 Prozent“, erläutert von der Heide. Wird der Rentenbeginn um ein Jahr verschoben, dann ist das ein Plus von sechs Prozent – 0,5 Prozent multipliziert mit zwölf Monaten. Werden in dieser Zeit weiter Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, erhöht sich die Rente zusätzlich.

Möglich ist auch, eine reguläre Altersrente zu beziehen und nebenbei zu arbeiten. Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können in beliebiger Höhe hinzuverdienen. „Die Rente wird dadurch nicht gekürzt“, sagt von der Heide. Allerdings steigt das zu versteuernde Einkommen. Rentenversicherungsbeiträge müssen betroffene Arbeitnehmer nicht zahlen. Lediglich der Arbeitgeber zahlt bei abhängig Beschäftigten weiter in die Rentenkasse ein. Die Rente erhöht sich dadurch für den Arbeitnehmer aber nicht.

Beschäftigte können auch gegenüber ihrem Arbeitgeber erklären, zusätzlich selbst den Arbeitnehmeranteil entrichten zu wollen. „Dann erhöht sich durch die eigenen und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge die Rente zum 1. Juli des Folgejahres“, sagt Dirk von der Heide. Wer bereits eine Rente bezieht, kann sie durch die Zahlung freiwilliger Beiträge erhöhen. Möglich ist dies für Bezieher einer Altersrente, solange sie das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben.

Bezieht jemand eine Altersrente mit Abschlägen, hat er die Option, diese durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise auszugleichen. „Auch hier ist eine Zahlung nur bis zum Erreichen des regulären Rentenalters möglich“, erklärt von der Heide. In beiden Fällen empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch die Rentenversicherung.

Wer eine Altersrente bezieht und parallel dennoch arbeitet, hat keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn er länger als sechs Wochen ausfällt. Im Gegenzug ist der Beitrag zur Krankenversicherung geringer. Sind ältere Arbeitnehmer für längere Zeit krank, dann kann die Krankenkasse verlangen, dass der Betroffene einen Rentenantrag stellt.

„Wie sich ein Hinzuverdienst auf die Krankenversicherung auswirkt, aber auch steuerliche Aspekte sollten Bezieher von Altersrenten in jedem Fall mit ihrer Krankenkasse beziehungsweise mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein besprechen“, rät von der Heide.

Eine andere Möglichkeit, sich im Alter etwas hinzu zu verdienen, ist zum Beispiel ein ehrenamtliches Engagement. „Vor allem wohltätige Einrichtungen bieten dafür Betätigungsfelder“, sagt Erhard Hackler von der Seniorenliga. Wer auf der Suche nach einem passenden Ehrenamt ist, kann nahe gelegene Senioreneinrichtungen oder die Gemeindevertretungen ansprechen. Einkünfte aus einem Ehrenamt können ebenfalls beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sein. „Jedoch gilt auch hier, dass bis zu 6300 Euro im Kalenderjahr anrechnungsfrei zur vorgezogenen Altersrente hinzuverdient werden können“, sagt Dirk von der Heide.

Eine vorgezogene Altersrente können zum Beispiel langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen oder Berufs- und Erwerbsunfähige beziehen. Dieser Kreis von Personen muss bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bestimmte Grenzen beim Hinzuverdienst einhalten. Je mehr man hinzuverdient, desto niedriger ist der Anteil der Rente.

Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehende Verdienst wird durch Zwölf geteilt. Davon werden dann monatlich 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Rente wird also nur noch als Teilrente ausgezahlt.

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