Wenn es in der Wohnung schimmelt

Berlin · Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in der Wohnung gehören zu den häufigsten Wohnungsmängeln. Das berichtet der Deutsche Mieterbund. Ursache können Baumängel, aber auch falsches Heizen und Lüften sein.

Schimmelpilze mögen feuchte Wohnungen. Ist es beispielsweise draußen kalt, kondensiert an schlecht isolierten Wänden Luftfeuchtigkeit. Auch durch sogenannte Wärmebrücken wie undichte Fenster und Stellen sowie Risse in der Fassade und im Dach gelangt Feuchtigkeit ins Haus.

Wenn der betroffene Raum dann auch nicht oder nur wenig geheizt wird, ergibt sich ein idealer Nährboden für Schimmelpilze . Das führt zu hässlichen Flecken an Wänden, Decken, aber auch Möbeln. In der Wohnung sind die Schimmelflecken häufig braun oder schwarz und gut zu erkennen. Gedeihen sie im Verborgenen, bemerkt man sie meist erst am unangenehmen Geruch, der am ehesten mit muffig und modrig zu beschreiben ist.

Für die Gesundheit können Schimmelpilze gefährlich werden, weil sie dünne Fäden und winzige Sporen bilden, die durch die Luft schweben und eingeatmet werden können. Für gesunde Menschen ist der Schimmel nicht gleich gefährlich, auf Dauer und bei geschwächten Personen drohen jedoch zum Beispiel Husten, Atemnot, Bronchitis und sogar Allergien.

Wenn Schimmel in der Wohnung entdeckt wird, stellt sich die Frage nach der Ursache. Ist die Bausubstanz schlecht und die Wärmedämmung mangelhaft? Oder wurde nicht genug gelüftet und zu wenig geheizt? Sind Mietwohnungen betroffen, kann darüber ein heftiger Streit zwischen Mieter und Vermieter entbrennen. Rechtlich gesehen, gilt Folgendes: Hat der Mieter seinen Vermieter über die Schimmelproblematik informiert, muss der Vermieter nachweisen, dass kein Baumangel vorliegt.

Erst wenn dieser Nachweis gelungen ist, wird die Frage wichtig, ob der Mieter falsch geheizt und gelüftet hat. In einer Wohnung bildet sich pro Tag viel mehr Feuchtigkeit, als viele glauben. So produziert eine vierköpfige Familie täglich allein durch Kochen, Waschen und die Atmung zehn bis zwölf Liter Wasser. Da muss entsprechend gelüftet werden.

Das Landgericht Konstanz (Az.: 61 S 21/12) hat dazu entschieden, dass es einem Mieter nicht zuzumuten sei, fünfmal am Tag zu lüften. Dreimaliges Lüften reiche aus. Nach Ansicht des Gerichts muss ein Mieter auch nicht beim Heizen dafür sorgen, dass die Mindesttemperatur in allen Räumen bei 18 Grad Celsius liegt. Im Schlafzimmer genügten auch 16 Grad. Dies entspreche noch dem "vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung". Eine Temperatur von etwa 16 Grad werde für einen gesunden Schlaf empfohlen und sei daher als üblich anzusehen. Die Temperatur in anderen Räumen wie Wohnzimmer oder Arbeitszimmer könne der Mieter, wenn er berufsbedingt abwesend sei, aus Energiespargründen auf 18 Grad absenken.

Wenn ein Mieter diese Vorgaben zum Lüften und Heizen erfüllt, aber auch kein Baumangel festgestellt werden kann, liegt nach Auffassung des Gerichts bei Schimmel und Feuchtigkeitsschäden ein Fehler der Mietsache vor. Der Mieter ist dann berechtigt, die Miete zu mindern. Denn die Wohnung weise Mängel auf, welche durch übliches Wohnverhalten nicht vermieden werden könnten, so die Richter.

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