Wenn das Elternhaus leer geräumt wird

Leipzig · Es ist immer schwierig und emotional, sein Elternhaus leer räumen zu müssen. Wohin mit den Möbeln und Kleidern? Was ist mit noch laufenden Verträgen?

 Wenn bei einer Haushaltsauflösung die persönlichen Sachen der Eltern ausgeräumt werden müssen, ist das für die Kinder oft emotional und schwierig. Es gibt Fachfirmen, die diese Aufgabe übernehmen. Foto: Markus Scholz/dpa

Wenn bei einer Haushaltsauflösung die persönlichen Sachen der Eltern ausgeräumt werden müssen, ist das für die Kinder oft emotional und schwierig. Es gibt Fachfirmen, die diese Aufgabe übernehmen. Foto: Markus Scholz/dpa

Foto: Markus Scholz/dpa

(dpa) Können die Eltern nicht mehr im eigenen Haus wohnen oder sind gestorben, steht für die Kinder oft der Abschied vom Elternhaus an. Das Ausräumen ist meistens sehr schwierig. Und es birgt Konfliktpotenzial. So viele Erinnerungen sind mit dem Ort verbunden, der in der Kindheit das eigene Zuhause war und nun für immer aufgelöst werden soll. Oft schmerzt das. Und das Leerräumen des Elternhauses ist auch eine zeitliche Belastung für die hinterbliebenen Kinder.

"Zunächst muss ausgelotet werden, wer Zugang zu dem Haus oder zu der Wohnung hat und wer berechtigt ist, den Nachlass zu regeln", sagt Oliver Wirthmann vom Bundesverband Deutscher Bestatter in Düsseldorf. Hinweise könnten etwa im Testament stehen. Im nächsten Schritt sollten die Hinterbliebenen sämtliche Verträge der Eltern sichten. "Dabei muss geprüft werden, ob die Verträge gekündigt werden sollen, ob sie gegebenenfalls übernommen werden oder ob sie automatisch enden", sagt Anne-Katrin Wiesemann, Referentin Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

"Miet- und Nutzungsverträge beispielsweise enden nicht mit dem Tod, wenn dies nicht vertraglich vereinbart ist", sagt Wiesemann. Die Erben haben jedoch ein außerordentliches gesetzliches Kündigungsrecht. Sie müssen dabei aber die gesetzlichen Fristen beachten. Für andere Verträge wie zum Beispiel Mitgliedschaften im Verein, Zeitschriftenabonnements sowie Telefon- oder Stromverträge gibt es keine gesetzliche Regelung.

"Bei einzelnen Vertragspartnern kann auch ein persönliches Gespräch helfen, den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig zu beenden", erklärt Anne-Katrin Wiesemann. Sie rät, mögliche geldwerte Ansprüche aus Versicherungen, etwa Sterbegeldversicherung und Lebensversicherung, möglichst früh zu prüfen. Auch Autos müssen ab- oder umgemeldet werden. "Im nächsten Schritt ist es wichtig, eine Bestandsaufnahme aller Gegenstände in allen Räumen inklusive Keller und Speicher zu machen", sagt Wiesemann.

Erinnerungsstücke und Wertgegenstände sollten die Hinterbliebenen aussortieren und unter Beachtung der Erbansprüche untereinander verteilen. "Zur Wahrung des Familienfriedens ist es wichtig, dass alle offen miteinander kommunizieren und keiner der Beteiligten etwas ohne das Wissen der anderen macht", betont Oliver Wirthmann. Festzulegen ist, welche Gegenstände aus dem Elternhaus verkauft und welche entsorgt werden. So kann gut erhaltener Hausrat über Anzeigen in Zeitungen oder auf Internetplattformen veräußert werden.

Wer selber verkauft, kann möglicherweise mehr Gewinn erzielen, als wenn der Haushalt über ein Unternehmen aufgelöst wird. Falls eine Firma mit der Auflösung des Elternhauses beauftragt wird, sollte man zuvor einen unabhängigen Sachverständigen den Wert des Haushalts ermitteln lassen.

Wichtig ist, dass Unternehmen zur Haushaltsauflösung die Preise offen kommunizieren. "Unabdingbar ist es, sich Angebote von mehreren Anbietern einzuholen und sie miteinander zu vergleichen", betont Wiesemann. Sie weist darauf hin, dass gebrauchte Möbel meist kaum etwas wert sind, es sei denn, sie zählen schon zu den Antiquitäten. Oft lassen sich aber auch Gegenstände verschenken, zum Beispiel an Flüchtlinge. Anlaufstellen hierfür sind Hilfsorganisationen vor Ort. Mancher Gegenstand im leerzuräumenden Elternhaus gehört aber auch einfach auf den Sperrmüll. Informationen zu den Kosten und ob der Sperrmüll abgeholt wird, sollten bei der Kommune erfragt werden.

"Das Elternhaus leer zu räumen, kann zwei bis drei Wochen, aber auch einige Monate dauern", erklärt Wirthmann. Ist zwischenzeitlich der Mietvertrag aufgelöst oder das Haus verkauft, dann kann der Hausrat zwischengelagert werden. Entsprechende Lagerräume bieten vor allem Möbelspeditionen. Auch hierfür sollte man mehrere Angebote einholen. "Ein seriöses Unternehmen macht nach einer kostenlosen Besichtigung einen transparenten Kostenvoranschlag und lagert sachgerecht ein", sagt Hans Joachim Dürr vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik. Wie hoch die Miete ist, hängt von Art und Menge des einzulagernden Gutes ab.

Aber bei allem Planen, Verkaufen, Entrümpeln und Verschenken gibt es Stücke, die in der Familie bleiben sollten. Das seien Gegenstände, die etwas über die Familiengeschichte erzählen, wie zum Beispiel Fotoalben, sagt Wirthmann. "Aber vielleicht auch die Modell-Eisenbahn oder anderes Spielzeug aus alten Zeiten, Sachen, die für nachfolgende Generationen von Interesse sein könnten oder Sammlerwert haben."

Die Kosten für die Entrümpelung des Elternhauses können eventuell als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung angesetzt werden.

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Fachfirmen helfen beim Entrümpeln Es gibt Unternehmen, die auf die Entrümpelung von Häusern spezialisiert sind und auch den Verkauf noch brauchbarer Gegenstände übernehmen. Privatpersonen und Erbengemeinschaften, aber auch Betreuer, Nachlassverwalter oder Banken können diese Firmen beauftragen. Am besten vereinbart man vorab einen Festpreis. Seriöse Firmen rechnen den Wert von Hausrat an und übergeben Wertsachen, die beim Entrümpeln gefunden werden, wie Geld und Schmuck.

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