Welches Obst in den Kühlschrank darf

Bonn · Obst und Gemüse vertragen Kälte unterschiedlich gut. So dürfen Kirschen in den Kühlschrank, Tomaten hingegen nicht. Ein Überblick der Initiative "Zu gut für die Tonne" zeigt, welches Obst und Gemüse wie aufbewahrt werden sollte.

Obst: Hier gilt die Faustregel, dass heimische Früchte es kühl lieben, Exoten hingegen warm. Ein paar Ausnahmen gibt es aber. In den Kühlschrank dürfen Äpfel, Zwetschgen, Kirschen, Aprikosen, Erdbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren, Trauben, Feigen und Kiwis.

Nicht in den Kühlschrank sollen Bananen, Mangos, Orangen, Mandarinen und andere Zitrusfrüchte, Ananas und Papaya.

Gemüse: Fast alle Gemüsesorten vertragen den Kühlschrank. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

In den Kühlschrank dürfen Artischocken, Blumenkohl, Brokkoli, Chicorée, Endivie, Erbsen, Gewürzkräuter (außer Basilikum), Bohnen, Lauchzwiebeln, Kohl, Radieschen, Pilze, Rote Bete, Salat, Sellerie, Spargel, Spinat und Mais.

Nicht in den Kühlschrank sollen Aubergine, Tomate, Kartoffeln, Paprika und Kürbis. Anders sieht es bei Angeschnittenem aus. Es darf für wenige Tage gekühlt werden, man sollte es aber schnell weiterverarbeiten.

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