Was tun bei zugelaufenen Tieren?

Berlin · Zugelaufene Katzen und Hunde sowie gefundene Vögel suchen vielleicht ein neues Zuhause, dürfen aber trotzdem nicht einfach behalten werden. Denn rechtlich gesehen handelt es sich um eine Fundsache.

Sie müssen sofort bei der Polizei oder dem Ordnungsamt abgegeben werden, erläutert die Organisation Aktion Tier. Da die meisten Kommunen keine Möglichkeit haben, die Tiere artgerecht unterzubringen, kommen sie danach meist in ein Tierheim. Besteht keine Möglichkeit, das Fundtier abzugeben, muss es zumindest bei der Gemeinde oder der Polizei gemeldet werden. Mit Erlaubnis der Behörden können Finder die Tiere erst einmal bei sich aufnehmen.

Meldet sich der rechtmäßige Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nach der Fundanzeige, müssen sie den Vierbeiner oder Vogel allerdings wieder zurückgeben. Wer das Tier weder abgibt noch den Fund meldet, macht sich strafbar.

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