Was die Schufa über uns weiß

Wiesbaden · Auskunfteien wie die Schufa bewerten gegen Gebühr die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Doch wie können sich Betroffene gegen negative Einträge wehren? Und welche Daten darf die Schufa überhaupt speichern?

Daten sind das Geschäft von Auskunfteien wie der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Sie sammeln und verkaufen Informationen über die Kreditwürdigkeit der Verbraucher. Das ist notwendig, sagen die einen. "Um Geld zu verleihen, braucht es Vertrauen", argumentiert zum Beispiel Schufa-Sprecher Ingo Koch. Ohne Prüfung der Kreditwürdigkeit steige das Risiko, dass Kredite nicht zurückbezahlt würden. Durch dieses Ausfallrisiko wären Kredite dann für alle teurer. Schließlich könnten sich auch Privatpersonen bei der Schufa informieren. "Zum Beispiel über die Firma, die mit dem Bau des Eigenheims beauftragt werden soll", sagt Koch.

Eine negative Bewertung durch eine Auskunftei stelle einen massiven Eingriff dar, sagen andere. "Was uns Sorgen macht, ist die Dauer der Speicherung eines Eintrags", erklärt Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover. Selbst wenn ein Kredit bezahlt wurde, bleibt der Eintrag drei Jahre stehen. Erst dann verpflichtet der Gesetzgeber die Auskunfteien zur Löschung. "Wenn Sie sich mit Ihrem Mobilfunkanbieter gestritten und deshalb Raten nicht bezahlt haben, kann es sein, dass Sie noch Jahre danach keinen Immobilienkredit bekommen."

Was Auskunfteien speichern dürfen und was nicht, regelt das Bundesdatenschutzgesetz. "Die Vorgaben sind aber sehr schwammig", kritisiert Dr. Malte Engeler, der sich beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in Kiel um den Bereich Privatwirtschaft kümmert. "Es fehlen klare inhaltliche Kriterien, welche Daten genutzt werden dürfen."

Die Schufa verzichtet nach eigenen Angaben darauf, Daten über Einkommen, Vermögen, Nationalität, Beruf, Familienstand oder Religion zu erheben. "Wir speichern nur kreditrelevante Informationen wie etwa eröffnete Konten, Kreditkarten oder Zahlungsstörungen", betont Firmensprecher Koch.

Aus ihren Daten berechnen Auskunfteien mit einem Punktesystem die sogenannte Bonität, die Kreditwürdigkeit . Die ermittelten Werte verkaufen sie an Interessenten. "Eine Auskunftei darf die Daten herausgeben, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse hat", erklärt Malte Engeler die gesetzliche Regelung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einem Kredit ein Ausfallrisiko besteht. Überprüft wird das Anliegen jedoch nur auf Basis von Stichproben. "In der Praxis kommt es daher auch zu unberechtigten Anfragen, die landen dann bei uns Datenschützern."

Viele Daten können auch ohne das Einverständnis der Betroffenen an Auskunfteien gemeldet werden. So dürfen Unternehmen beispielsweise über einen Zahlungsausstand informieren, wenn der Kunde auch auf die zweite Mahnung nicht reagiert. "Verbraucher sollten deshalb auch auf unberechtigte Forderungen immer antworten", rät Rechtsanwalt Thomas Feil. Meist reiche es aus, der Rechnung schriftlich per Einschreiben zu widersprechen.

Die Datensammlung der Schufa hat noch eine andere Grundlage, die sogenannte Schufa-Klausel. Wer ein Konto eröffnet oder ein Kreditgeschäft abschließt, muss der Weitergabe seiner Daten zustimmen. Anders als ihre Wettbewerber muss die Schufa deshalb nur selten auf Adressdaten zurückgreifen, um die Bonität zu schätzen. Wie genau die Werte berechnet werden, ist allerdings ein Geschäftsgeheimnis. "Unsere Formel legen wir nur gegenüber den Aufsichtsbehörden offen", erläutert Koch. Kritikern geht das nicht weit genug. "Wir fordern eine größere Transparenz, wie diese Werte zustandekommen", sagt Datenschützer Engeler.

Eines verrät Schufa-Sprecher Koch dann doch: "Zurückgezahlte oder laufende Kredite, die regelmäßig bedient werden, sind keine negativen Merkmale." Ein Großteil der Schufa-Einträge sei also unbedenklich. Für Menschen, die bereits in Zahlungsschwierigkeiten stecken, sieht Koch sogar Vorteile. "Sie werden durch die Schufa-Bewertung vor weiterer Überschuldung geschützt." Rechtsanwalt Feil widerspricht dieser Darstellung: "Mitunter geht der Wert auch bei bestimmtem Verhalten nach unten, zum Beispiel wenn ein Verbraucher bei mehreren Banken gleichzeitig wegen eines Kredits anfragt."

Auch wenn viele Kleinkredite aufgenommen wurden oder der Betroffene mehrere Kreditkarten hat, kann das schlecht für die Bonitätsbewertung sein. "Was mich wütend macht, ist, dass wir über das Entstehen der Schufa-Bewertung nur spekulieren können", kritisiert der Anwalt.

Was können Verbraucher tun, die mit ihrer Bewertung nicht einverstanden sind? "Wer Unstimmigkeiten vermutet, kann sich an den Verbraucherservice der Schufa wenden", sagt Ingo Koch. Sollten danach weiter Zweifel bestehen, prüft der unabhängige Ombudsmann der Schufa , ob ein Eintrag korrigiert oder gelöscht werden muss. Vergangenes Jahr habe es lediglich in 18 Fällen Berichtigungsbedarf gegeben, betont der Firmensprecher. "Es gibt häufig falsche Kleineintragungen, die einen Rechtsstreit auslösen", sagt dagegen Thomas Feil. Es sei sinnvoll, nicht gegen die Schufa vorzugehen, sondern gegen die Firma, die den Eintrag vorgenommen hat.

Jeder Bürger habe das Recht, zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind, erklärt Malte Engeler. Auch die Schufa verschickt auf Anfrage einmal im Jahr eine kostenlose Datenübersicht. Zur Weitergabe an Dritte ist diese allerdings nicht geeignet, dafür gibt es die kostenpflichtige Bonitätsauskunft. "Man sollte seinem zukünftigen Vermieter nie die volle Selbstauskunft geben", warnt der Datenschützer . "Dort steht viel mehr drin, als dieser wissen muss."

www.schufa.de

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Auf einen BlickDie Schufa verfügt über Daten zu 66,3 Millionen Personen und 4,3 Millionen Unternehmen. Jeden Tag gibt die Schufa rund 300 000-mal Auskunft. Dabei geht es zum Beispiel um Autofinanzierungen, Ratenzahlung von Möbeln oder Elektronikartikeln, Kauf auf Rechnung im Onlinehandel oder den Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Mehr als 9000 Unternehmen nutzen die Daten der Schufa . red

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