Wann eine Berufshaftpflicht wichtig ist

Bonn · Viele Berufe bergen hohe Risiken. Es kann zu Fehlern in der Behandlung kommen, zu eine falsche Beratung bei der Steuererklärung, oder ein Rohr wird nicht korrekt verlegt. Dagegen sichert eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Doch ist eine solche Police immer nötig?

 Für Hebammen und andere Berufe, in denen Fehler zu hohen Schäden führen können, ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Andere können sich freiwillig versichern. Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

Für Hebammen und andere Berufe, in denen Fehler zu hohen Schäden führen können, ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Andere können sich freiwillig versichern. Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

Für Hebammen ist eine Berufshaftpflichtversicherung ebenso Pflicht wie für Ärzte und Anwälte. Sie springt ein, wenn man im Beruf Dritten Schaden zufügt. Das kann in manchen Branchen in die Millionen gehen. "Bei vielen Berufen ist die Pflicht zu einer entsprechenden Versicherung darum in der Berufsordnung festgehalten", erklärt Frank Golfels. Er ist Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater in Bonn . Wer keine Police hat, riskiert seine Berufszulassung.

Auch für Berufstätige , die nicht zwingend eine solche Haftpflicht haben müssen, kann sie sinnvoll sein. "Das betrifft eigentlich jeden, der bei der Arbeit andere stark schädigen kann", sagt Golfels. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft ist die Versicherung für viele freie Berufe unerlässlich.

Wenn ein selbstständiger Handwerker zum Beispiel Rohre fehlerhaft installiert und deshalb ein neu gebautes Haus unter Wasser steht, ist der Schaden immens. Um in so einem Fall nicht finanziell ruiniert zu sein, sollte er sich entsprechend absichern. "Das ist immer der Fall, wenn das Risiko so hoch ist, dass es in den persönlichen Ruin führen kann", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wie hoch die Versicherungssumme ausfällt, hängt vom Risiko ab, mit dem man im Beruf konfrontiert ist. Bei Steuerberatern und Anwälten sind gesetzlich mindestens 250 000 Euro Deckung für Vermögensschäden vorgeschrieben. Dabei spielt es etwa eine Rolle, ob einzelne Mandanten oder große Unternehmen betreut werden. Entsprechend höher muss die Versicherungssumme gewählt sein, da die Schäden ungleich höher sind, wenn große Firmen falsch beraten werden.

"Um sich auch für Schäden abzusichern, die über die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung hinausgehen, empfiehlt es sich, mit den Kunden eine Haftungsbegrenzung vertraglich festzulegen", sagt Frank Golfels. Für die korrekte Formulierung solcher Klauseln sollte man sich jedoch rechtlichen Rat holen, empfiehlt er.

Kann im Ernstfall ein Schaden von zehn Millionen Euro entstehen, sichert man dem Kunden beispielsweise zu, bis fünf Millionen Euro zu haften. Für den Ausfall der weiteren fünf Millionen muss man nicht mehr geradestehen. "Dafür kann man anbieten, einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu kaufen, dessen Kosten dann aber an den Kunden weitergegeben werden", sagt Golfels. Für Berufsgruppen, die am Menschen arbeiten, ist die Deckung von Personenschäden entscheidend. Hier sei eine Summe von mindestens fünf Millionen Euro empfehlenswert, erklärt Golfels. Das betrifft etwa Ärzte. Viele Versicherungen bieten für einzelne Berufe maßgeschneiderte Policen, die jedoch nicht billig sind. "Die bessere Lösung sind oft vergünstigte Rahmenverträge, die einzelne Berufsverbände direkt mit den Versicherern verhandelt haben", erläutert Golfels. "Mit diesen ist man üblicherweise recht gut abgesichert." Doch selbst von Berufsverbänden ausgehandelte Policen können tiefe Löcher in das finanzielle Budget reißen. Hebammen , die freiberuflich Geburtshilfe leisten, müssen im Jahr laut Deutschem Hebammenverband 6274 Euro Versicherungsprämie zahlen. Gerade für Hebammen mit wenig Geburten seien diese Aufwendungen problematisch, so der Verband. Wie viel darf eine Berufshaftpflichtversicherung kosten? Frank Golfels bleibt hier bewusst unkonkret: "Sie muss jene Risiken, die man selbst nicht tragen kann, abfedern, sonst wird die tägliche Arbeit zum Glücksspiel." Der Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater rät, eher den Beruf in Frage zu stellen, als auf eine Berufshaftpflichtversicherung zu verzichten, die für den Beruf nötig ist.

Die gewählte Police muss die Risiken der eigenen Arbeit umfassend absichern. Deshalb sollte man die Details der Vertragsbedingungen genau prüfen und dabei vor allem Leistungsausschlüsse beachten, sagt Golfels. Dort stehen Szenarien, bei denen die Police nicht greift. Wer einen Betrieb führt, sollte neben der Berufshaftpflicht für eigene Verfehlungen auch eine Betriebshaftpflichtversicherung ins Auge fassen. Damit sind die Tätigkeiten einzelner Mitarbeiter gegen Schäden gesichert. Für Handwerksbetriebe ist diese laut Golfels ohne Alternative. Selbst Firmen, in denen nur Büroarbeit anfällt, sollten darüber nachdenken. Durch das geringe Risiko eines Sachschadens sind die Policen sehr günstig. Wenn aber zum Beispiel ein Kunde im Empfangsbereich ausrutscht und sich verletzt, springt die Versicherung ein und reguliert den Schaden, den die Reinigungskraft letztlich mitverschuldet hat.

Zum Thema:

Auf ein en Blick Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt üblicherweise Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden ab. Sie verbindet also zwei wichtige Versicherungen und deren unterschiedliche Deckung miteinander: die Betriebs- und die Vermögensschadenhaftpflicht. Die Berufshaftpflicht ist eigentlich eine freiwillige Versicherung, doch bestimmte Berufe dürfen erst mit dem Nachweis einer solchen Versicherung ausgeübt werden. Dazu zählen Architekten, Ärzte, Dolmetscher, Übersetzer, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsmakler und Wirtschaftsprüfer. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort