Freibeträge möglich Wann die Rezeptgebühr entfällt

Hannover · () Wer ein Medikament auf Rezept erhält, muss in der Apotheke die Rezeptgebühr bezahlen. Summieren sich die geleisteten Zuzahlungen binnen eines Jahre allerdings auf mehr als einen bestimmten Betrag, können sich Patienten von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Darauf weist die Apothekerkammer Niedersachsen hin. Die Grenze liege für alle im Haushalt lebenden Personen bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte, für chronisch kranke Menschen bei einem Prozent. Bei der Berechnung des Einkommens können Versicherte zudem Freibeträge abziehen. Die Befreiung beantragen sie bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dort müssen sie neben Einkommensnachweisen auch Belege und Quittungen von bereits geleisteten Zuzahlungen einreichen.

Wer schon weiß, dass seine Zuzahlungen zum Beispiel aufgrund einer chronischen Krankheit oberhalb der Belastungsgrenze liegen werden, kann sich schon vorab an die Krankenkasse wenden. Die Patienten haben die Möglichkeit, den Grenzbetrag an die Kasse zu entrichten, dann entfällt das Sammeln der Quittungen.

Die sogenannten Mehrkosten müssen zuzahlungsbefreite Patienten allerdings weiterhin bezahlen, erklärt die Apothekerkammer. Dabei handele es sich um die Differenz zwischen dem von der Krankenkasse erstatteten Festbetrag und dem tatsächlichen Preis eines Medikaments.

(dpa)
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