Verbrauchertipp Wann Äpfelpflücken als Diebstahl gilt

Berlin · (dpa) Wer im Vorbeigehen Äpfel oder Kirschen pflückt, macht sich unter Umständen strafbar. Denn rechtlich gesehen gilt das Pflücken von Obst oder Sammeln von Gemüse als Diebstahl, wenn diese agrarisch oder gärtnerisch angebaut sind, erklärt der Deutsche Anwaltverein.

Auch wenn die Äste des Baumes im Nachbargarten auf das eigene Grundstück ragen, gehören die Früchte dem Nachbarn. Das Obst dürfe nur aufgesammelt werden, wenn es von allein auf das eigene Grundstück falle. Obst und Gemüse, die wild gewachsen sind, darf man  dagegen sammeln.

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