Vorteil und Tücken des Gemeinschaftskontos

Düsseldorf · Viele Ehepaare und Lebenspartner denken darüber nach, ob sie ein Gemeinschaftskonto einrichten sollen. Ein gemeinsames Konto hat schließlich viele Vorteile. Trotzdem ist es nicht immer die beste Wahl.

Zieht ein Paar zusammen, muss es die Ausgaben für den Haushalt gemeinsam finanzieren. Spätestens mit der Eheschließung stellt sich die Frage, ob ein gemeinschaftliches Konto nicht sinnvoller ist. Von einem Gemeinschaftskonto ist die Rede, wenn es mehr als einen Inhaber gibt, zum Beispiel bei Eheleuten und Lebenspartnern. "Gemeinschaftskonten kommen aber grundsätzlich nicht nur bei Paaren in Betracht, sondern sind beispielsweise auch bei Erbengemeinschaften denkbar", sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf .

Ein wichtiger Punkt ist zu beachten. "Wenn Ehepaare oder Lebenspartner ein Gemeinschaftskonto unterhalten, heißt das nicht, dass das Guthaben beiden je zur Hälfte gehört", erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler . Wie die genauen Besitzverhältnisse in Bezug auf das Guthaben sind, müssen die beiden Partner untereinander regeln.

Kein Geld mit der Girokarte

Beim Gemeinschaftskonto gibt es grundsätzlich zwei Varianten: das Und-Konto sowie das Oder-Konto. "Bei einem Und-Konto sind Auszahlungen und alle Arten von Transaktionen nur möglich, wenn alle Kontoinhaber unterschrieben haben", erläutert Ralf Scherfling. Das heißt, niemand kann allein über das Konto verfügen. Die Kontoinhaber müssen sich also jedes Mal genau abstimmen. "Bei einem Und-Konto gibt es keine Möglichkeit, mit der Girokarte oder einer Kreditkarte über das Geld zu verfügen", sagt Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest .

Beim Oder-Konto ist jeder Inhaber befugt, über das Konto zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann Geld abheben, überweisen und auch den Dispositionskredit nutzen, ohne den anderen um Erlaubnis fragen zu müssen. "Allerdings kann ein Ehepartner allein nicht zu Lasten des Kontos einen Kreditvertrag abschließen oder einen bestehenden Kreditvertrag ändern", erläutert Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken. Das wiederum geht nur gemeinsam. Auch Vollmachten an Dritte für das Gemeinschaftskonto können nur gemeinsam erteilt werden.

Eheleute entscheiden sich in der Regel für das Oder-Konto, weil dann jeder Kontoinhaber einzeln über das Geld verfügen kann. "Das ist in der Regel praktischer, gerade bei den sogenannten Haushaltskonten", sagt Stephanie Pallasch. Ist der Ehe- oder Lebenspartner gerade nicht erreichbar, zum Beispiel, weil er auf einer Dienstreise oder im Krankenhaus ist, hat das beim Und-Konto zur Folge, dass der andere Partner weder Geld abheben noch andere Transaktionen tätigen kann. "Das Oder-Konto ist in jedem Fall alltagstauglicher", sagt Topar. "Jeder Ehepartner ist flexibel und kann jederzeit über das Geld , das auf dem Konto liegt, verfügen."

Viele wissen allerdings nicht, dass beim Oder-Konto einer der Inhaber die Vereinbarung mit der Bank einseitig widerrufen kann, der zufolge jeder Partner über das Konto einzeln verfügen darf. "Das führt dazu, dass die Kontoinhaber von da an nur noch gemeinsame Verfügungen vornehmen können", erläutert Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler . Das Oder-Konto wird also in ein Und-Konto umgewandelt.

Fragwürdiger Alleingang

"Soll hingegen ein Und-Konto in ein Oder-Konto umgewandelt werden, müssen alle Kontomitinhaber zustimmen. Das ist also nicht einseitig möglich", sagt Grüning. Es ist ebenfalls nicht allgemein bekannt, dass auch ein Oder-Konto nur aufgelöst werden kann, wenn alle Inhaber dies veranlassen.

Der Vorteil, dass jeder Kontoinhaber alleine über das Konto verfügen darf, kann allerdings auch zum Nachteil werden. "Andere Kontoinhaber müssen nicht gefragt werden und bekommen Alleingänge erst im Nachhinein mit", sagt Verbraucherschützer Ralf Scherfling. Probleme gibt es auch dann, wenn ein Kontoinhaber einem Dritten Geld schuldet. "Denn dieser Dritte kann zum Beispiel das Gemeinschaftskonto pfänden lassen, sofern es sich um ein Oder-Konto handelt." Dann kommen auch andere Kontoinhaber nicht mehr wie bisher üblich an das Konto.

Viele Ehepaare behalten ihre eigenen Girokonten und eröffnen für die Finanzierung des gemeinsamen Haushaltes ein Gemeinschaftskonto. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, wenn beide Seiten auf ein Gemeinschaftskonto verzichten und ihre Einzelkonten beibehalten. Diese Variante hat aus Sicht von Scherfling den Vorteil, dass jeder auf seinem Konto die notwendigen Transaktionen schnell durchführen kann, "ohne wie beim Und-Konto auf den Partner angewiesen zu sein und ohne wie beim Oder-Konto der Gefahr einer Kontopfändung und Mithaftung ausgesetzt zu sein, die auf Handlungen des Partners zurückzuführen sind".

Wenn einer das gemeinsame Konto überzieht, haftet der andere ebenfalls. "Und zwar in voller Höhe", betont Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken. Ralf Scherfling verweist darauf, dass sich die Bank im Zweifel nicht an den wendet, der die Schulden verursacht hat, sondern an den, der finanziell am ehesten in der Lage ist, die Schulden zurückzuzahlen. "Schlimmstenfalls muss man den Partner dann im Nachhinein verklagen, um sein Geld wiederzubekommen", erklärt der Verbraucherschützer.

Zum Thema:

Auf einen BlickWollen Partner oder Paare ein gemeinschaftliches Konto führen, stehen dafür zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Beim Und-Konto sind Auszahlungen und alle Transaktionen nur möglich, wenn beide Kontoinhaber zustimmen.Beim Oder-Konto ist jeder Inhaber befugt, ohne Zustimmung des anderen Inhabers über das Konto zu verfügen.

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