Verbrauchertipp Vorsorgevollmacht frühzeitig erteilen

Erfurt · (dpa) Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Verbraucher eine Person, sie rechtlich zu vertreten, beispielsweise bei Bank- und Behördenangelegenheiten. Könne jemand seinen Willen nicht mehr ausdrücken, entscheide ohne Vorsorgevollmacht ein Betreuer oder ein Gericht und nicht die eigene Familie, informiert die Verbraucherzentrale Thüringen.

Solle der Bevollmächtigte auch in Grundstücksfragen entscheiden, müsse ein Notar eingeschaltet werden.

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