Verbrauchertipp Vorsorgevollmacht frühzeitig erteilen
Erfurt · (dpa) Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Verbraucher eine Person, sie rechtlich zu vertreten, beispielsweise bei Bank- und Behördenangelegenheiten. Könne jemand seinen Willen nicht mehr ausdrücken, entscheide ohne Vorsorgevollmacht ein Betreuer oder ein Gericht und nicht die eigene Familie, informiert die Verbraucherzentrale Thüringen.
12.08.2018
, 20:32 Uhr
Solle der Bevollmächtigte auch in Grundstücksfragen entscheiden, müsse ein Notar eingeschaltet werden.