Verbrauchertipp Vorsorgekur für eine gute Gesundheit

Berlin · Wer gesundheitlich angeschlagen, aber noch nicht krank ist, kann sich zur Prävention von der Krankenkasse eine Kur bezahlen lassen. Doch diese wird nur bewilligt, wenn im Antrag ein Haus- oder Facharzt gute Gründe dafür nennt.

 Viel Beschäftige würden gerne eine Vorsorgekur machen. Doch der Weg dahin ist nicht ganz leicht. Vor allem muss der Antrag von einem Arzt gut begründet sein.

Viel Beschäftige würden gerne eine Vorsorgekur machen. Doch der Weg dahin ist nicht ganz leicht. Vor allem muss der Antrag von einem Arzt gut begründet sein.

Foto: pa/obs/MEDIAN Kliniken/Median Kliniken

(dpa) Viele Menschen wünschen sich, dem Alltag auch mal entfliehen zu können. Am liebsten würden sie in einen Kurort fahren, um dort etwas für ihre Gesundheit tun, zum Beispiel Yoga oder Meditation gegen den Stress oder Physiotherapie und Moorpackungen gegen Verspannungen. Das wäre dann eine Vorsorgemaßnahme, um gesund zu bleiben. Unter Umständen zahlt die Krankenkasse sogar ambulante Kuren zur Vorsorge und manchmal zumindest teilweise sogar für Unterkunft und Verpflegung. Doch der Weg dahin ist für die Versicherten oft kompliziert und langwierig.

Damit die Krankenkasse den Antrag auf Kur befürwortet, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. „Das Risiko, dass der Versicherte ohne eine solche Kur möglicherweise erkrankt, sollte erkennbar sein“, erklärt Brigitte Goertz-Meissner, Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbands. Zudem muss der Antrag deutlich zeigen, dass der Versicherte schon an seinem Wohnort Maßnahmen gegen sich anbahnende Beschwerden ergriffen hat, diese aber nicht genug oder nur schwer mit den beruflichen und familiären Umständen vereinbar waren.

Der Weg zum erfolgreichen Antrag führt über den Haus- oder einen Facharzt. Befürwortet der eine solche Kur, füllen Arzt und Versicherter die Unterlagen gemeinsam aus. Denn der Arzt muss genau begründen, warum die Kur nötig ist. „Je ausgefeilter der Antrag begründet wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kasse Ja sagt“, erklärt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen.

Wichtig sei, dass in dem Antrag nicht ein Wust an körperlichen und psychischen Beschwerden aufgelistet sei. Stattdessen solle man sich auf ein Hauptsymptom konzentrieren und darauf, wie stark es den Antragsteller im Alltag beeinträchtige.

Bei dem Antrag handelt es sich um ein Formular mit dem schönen Titel „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten“. Der ausgefüllte Antrag werde bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingereicht, erklärt Hubloher. Sie ist immer zuständig – und nicht die Rentenversicherung –, unabhängig davon, ob jemand sozialversicherungspflichtig oder freiwillig versichert ist. Das gilt auch für mitversicherte Partner oder Kinder sowie für Rentner, Arbeitslose und Selbstständige.

Die Träger können für ihre Entscheidung dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen Amtsarzt zurate ziehen. „Die Erfahrungen zeigen, dass viele Anträge zunächst einmal abgelehnt werden“, erklärt Hubloher, „meistens, weil der Antrag nicht gut begründet war.“ In den allermeisten Fällen lohnt es sich aber, schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. „Wenn dann nochmals und gegebenenfalls ausführlicher Gründe für die Vorsorgekur dargelegt werden, stimmen die Kassen dem in vielen Fällen doch zu“, sagt Brigitte Goertz-Meissner.

Eine bewilligte ambulante Vorsorgekur findet in aller Regel in einem der 350 Heilbäder und Kurorte in Deutschland statt und dauert im Schnitt zwei bis drei Wochen. Der Versicherte kann sich den Ort selbst aussuchen. Die Einrichtungen dort müssen aber natürlich Angebote für das Therapieziel vorhalten.

„Es ist auch möglich, eine ambulante Vorsorgekur im Ausland zu machen, etwa in Tschechien oder Ungarn“, sagt Daniela Hubloher. Versicherte sollten das aber vor Reisebeginn mit ihrer Kasse klären. Generell kommt die Kasse nur für Leistungen in der Höhe auf, die sie auch im Inland zahlt. Sind bestimmte Leistungen im Ausland teurer, muss der Versicherte die Differenz selbst bezahlen.

„Die Kasse übernimmt die vertraglichen Kosten der kurärztlichen Behandlung, die Aufwendungen für Bäder, Massagen und sonstige medizinische Leistungen sowie für Arznei- und Verbandmittel“, sagt Ann Marini vom GKV-Spitzenverband. Selbst aufkommen müssen die Versicherten allerdings für die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen sowie für Unterkunft und Verpflegung. Je nach Kasse wird jedoch ein Zuschuss von täglich bis zu 16 Euro für Unterkunft, Verpflegung und Anreise gewährt.

Wer für seine Bedürfnisse darüber hinaus passende Angebote in einem Heilbad oder Kurort sucht, sollte auf die Bezeichnung „Medical Wellness im Kurort“ und „Prävention im Kurort“ achten. „Sie unterliegen bestimmten Qualitätsanforderungen und sind geprüft“, erklärt Brigitte Goertz-Meissner.

Die meisten Krankenkassen bieten auch sogenannte Präventionsreisen an. „Sie richten sich vorwiegend an Menschen ohne ausgeprägte Beschwerden, die trotzdem etwas für ihre Gesundheit tun möchten“, sagt Marini. Das können etwa Berufstätige sein, deren Arbeitszeiten eine Teilnahme an Gesundheitskursen nicht zulassen, oder Versicherte mit hoher zeitlicher Beanspruchung, pflegende Angehörige etwa oder Alleinerziehende. Die Krankenkassen beteiligen sich dabei aber nur an den Kosten der Präventionsmaßnahme selbst, nicht jedoch an denen für Unterkunft, Verpflegung und andere Leistungen.

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