Volle Rechte auch bei reduziertem Preis

Rostock · Zwar sind Sommer- und Winterschlussverkauf seit gut zehn Jahren nicht mehr gesetzlich geregelt, doch inoffizielle Schlussverkäufe gibt es weiterhin. Reduzierte Preise bedeuten für die Kunden keineswegs reduzierte Rechte.

In vielen Modeläden und Kaufhäusern läuft wieder der inoffizielle Winterschlussverkauf. Die Händler können frei entscheiden, was sie verbilligt anbieten wollen und wie lange sie den Schlussverkauf laufen lassen. Früher waren der Zeitraum und die Sortimentsauswahl reglementiert. Doch reduzierte Preise bedeuten nicht reduzierte Rechte . Stellen Kunden fest, dass ihr Schnäppchen aufgrund von Mängeln ein Fehlkauf war, können sie trotz der herabgesetzten Preise reklamieren, betont die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Auch bei Schnäppchenkäufen gelten die gleichen Rechte wie außerhalb der Schlussverkaufszeiten. Weist die gekaufte Ware einen Mangel auf, kann der Käufer vom Verkäufer die Lieferung eines mangelfreien Produkts oder eine Reparatur verlangen. "Erst wenn die Reparatur zweimal scheitert oder nicht zuzumuten ist oder wenn die Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Käufer grundsätzlich zum Beispiel den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten", erläutert Verbraucherberater Joachim Geburtig aus Roststock.

Weist der Händler jedoch darauf hin, dass die Kleidungsstücke leichte Fehler aufweisen, muss er für die angegebenen Mängel nicht mehr haften. Deshalb sollten Kunden solche Produkte genau begutachten, ehe sie zugreifen. Nicht angezeigte Mängel können reklamiert werden.

Um bei Reklamationen keine Schwierigkeiten zu bekommen, sollte der Kaufbeleg mindestens über die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren aufbewahrt werden. Doch selbst, wenn der Kassenzettel verloren geht, ist der Käufer nicht rechtlos. Er kann notfalls auch mithilfe von Zeugen nachweisen, was er wann gekauft hat.

Ob Kunden auch fehlerfreie Ware umtauschen können, liegt allein im Ermessen des Verkäufers. Ein Umtausch gilt nämlich als Kulanzleistung des Anbieters. Gerade im Schlussverkauf wird sie oft eingeschränkt. Wenn das unklar ist, sollte der Kunde besser nachfragen, welche Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten bestehen.

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Auf einen BlickAnlass zu Beschwerde oder Reklamation gibt es immer wieder, egal ob man im Geschäft, Kaufhaus oder Internet kauft. Was Kunden tun können, wenn das Produkt zum Beispiel Mängel aufweist oder nicht rechtzeitig eintrifft, beschreibt der 120-seitige Ratgeber "Meine Rechte bei Kauf und Reklamation" für 9,90 Euro, den die Verbraucherzentralen herausgegeben haben. Den Ratgeber gibt es im Buchhandel und bei allen Verbraucherzentralen . np

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