Vereinsrecht Sinnvolle Versicherungen für Vereine

Losheim am See · Sieben Personen sind erforderlich, um einen Verein zu gründen. Wer ein solches Projekt umsetzt, sollte in jedem Fall an die passenden Versicherungen denken. Experten halten bestimmte Policen für unverzichtbar.

 Einen eingetragenen Verein zu gründen, erfordert keinen großen Aufwand, jedoch den richtigen Versicherungsschutz. Denn sonst kann es im Zweifelsfall teuer werden.

Einen eingetragenen Verein zu gründen, erfordert keinen großen Aufwand, jedoch den richtigen Versicherungsschutz. Denn sonst kann es im Zweifelsfall teuer werden.

Foto: dpa-tmn/Klaus-Dietmar Gabbert

(dpa) Rund 600 000 Vereine gibt es in Deutschland. Das besagt der jüngste Datenreport Zivilgesellschaft der Robert-Bosch-Stiftung. Die Vereinsmitglieder treiben Sport, züchten Kaninchen, gärtnern gemeinsam, unterstützen die Kita oder Schule oder fördern Kunst und Bildung.

Um einen eingetragenen Verein zu gründen, ist kein großer Aufwand erforderlich. Sieben Gründungsmitglieder müssen sich auf ein gemeinsames Ziel einigen und dieses in einer Satzung festlegen. Wichtig ist dabei der richtige Versicherungsschutz. Denn ohne Versicherungen kann es im Zweifelsfall teuer werden. Doch welche Policen sind sinnvoll?

Haftpflichtversicherung: Vereine haften für alle Schäden, die während ihrer Vereinsaktivitäten einem Dritten zugefügt werden. Geschädigte können Regressansprüche an den Verein herantragen. „Ob diese berechtigt sind oder nicht, stellt sich meistens später heraus“, sagt René Hissler, Vorstand des Bundesverbands deutscher Vereine & Verbände (bdvv). Daher ist eine Haftpflichtversicherung wichtig.

Aus seiner Sicht bringt diese den Verantwortlichen bereits Sicherheit, weil die Versicherung die gestellten Ansprüche prüft. „Bei berechtigten Ansprüchen zahlt die Versicherung, bei unberechtigten nicht“, sagt Hissler. Er nennt ein Beispiel: Bei einer Vereinsveranstaltung mit einem Essen erleidet eine Besucherin eine Lebensmittelvergiftung, weil Hygienevorschriften nicht hinreichend beachtet wurden. Die Frau bekommt von der Haftpflichtversicherung die Arzt- und Krankenhauskosten bezahlt und ein Schmerzensgeld bewilligt.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Vereins- und Verbandsvorstände haften für Fehler, die sie während ihrer Arbeit für den Verein machen. Im Zweifel müssen sie dafür auch ihr privates Vermögen aufwenden. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schütze Vereins- und Verbandsvorstände davor, dass sie bei einem Fehler mit dem Vereinsvermögen haften, erklärt Hissler. Hat beispielsweise ein Vorstandsmitglied in der Steuererklärung Spendengelder falsch deklariert oder Urheberrechte verletzt, als er unerlaubt ein Foto für die Vereinszeitung nutzte, springt die Versicherung ein.

Gesetzliche Unfallversicherung: „Für die Ehrenamtlichen und den Vorstand ist eine Unfallversicherung sehr wichtig“, sagt René Hissler. Die Anmeldung des Vorstands bei den Berufsgenossenschaften ist nur bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft Pflicht, um den gesetzlichen Versicherungsschutz zu erhalten.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt alle Arbeits- und Wegeunfälle ab. Damit sind auch Mitglieder und Helfer gesetzlich unfallversichert, die bei einer Vereinsveranstaltung bestimmte Aufgaben wahrnehmen. Hier ist keine Anmeldung nötig.

Hissler nennt ein Beispiel: Ein Mitglied im Karnevalsverein wird als Platzanweiser während einer närrischen Sitzung eingesetzt und zieht sich bei einem Sturz Verletzungen zu. Über die gesetzliche Unfallversicherung erhält das Mitglied nun Leistungen. Die Verantwortlichen sind zugleich von der Haftung freigestellt. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für die ärztliche Heilbehandlung und Rehabilitation.

„Zusätzlich zahlt die Unfallversicherung beispielsweise bei Arbeitsunfähigkeit ein Verletztengeld, bei bleibenden schweren Verletzungen auch eine Unfallrente“, erklärt Mathias Zunk. Er ist Verbraucherexperte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Private Unfallversicherung: Für einen umfassenden Risikoschutz im Fall eines Unfalls sollten Ehrenamtliche und Vorstandsmitglieder entweder alternativ oder ergänzend eine private Unfallversicherung haben. „Eine solche Police haben die Bundesländer als eine Gruppenunfallversicherung für hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter abgeschlossen“, erläutert Zunk.

Ein Ehrenamtlicher sollte sich auch selbst mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Damit ist er nicht nur bei Vereinsaktivitäten geschützt, sondern weltweit rund um die Uhr. Kernpunkt der privaten Unfallversicherung sind Leistungen bei Invalidität, also einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung des Versicherten. „Ob und in welchem Umfang der Versicherte dabei auch berufs- oder erwerbsunfähig ist, spielt – anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung – keine Rolle“, erklärt Zunk. Die Leistung wird schon vom kleinsten messbaren Invaliditätsgrad an erbracht.

Rechtsschutzversicherung: „Sie ist empfehlenswert, wenn der Verein sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt“, sagt René Hissler. Denn diese Police umfasst unter anderem den Arbeitsrechtsschutz. Daneben greift sie beispielsweise auch bei Rechtsstreitigkeiten, wenn es darum geht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

„Der Verkehrsbereich ist bei einer Rechtsschutzversicherung für Vereine nicht automatisch mitversichert“, stellt Mathias Zunk jedoch klar.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Buch zum Vereinsrecht herausgebracht. Der Autor ist Bernd Jaquemoth. „Vereinsrecht und Ehrenamt – Das Handbuch für alle Ehrenamtler“, 190 Seiten, 14,90 Euro, ISBN 978-3-86336-639-1.

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