Verbrauchertipp Versicherung gegen Starkregen
Kiel · (dpa) Hausbesitzer können sich mit einer Extra-Klausel in der Hausratversicherung oder einer Elementarschadenversicherung gegen die Folgen von Starkregen absichern. Die Versicherer forderten unter Umständen jedoch beispielsweise, dass empfindliche Gegenstände im Keller in einer Höhe von zwölf bis 50 Zentimetern über dem Fußboden gelagert werden müssten, informiert die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
18.02.2018
, 20:21 Uhr
Es könne auch sein, dass Hausbesitzer eine Rückstauabsicherung anbringen und regelmäßig warten sowie Abflussleitungen und Dachrinnen freihalten müssten.