Verbrauchertipp Versicherung gegen Starkregen

Kiel · (dpa) Hausbesitzer können sich mit einer Extra-Klausel in der Hausratversicherung oder einer Elementarschadenversicherung gegen die Folgen von Starkregen absichern. Die Versicherer forderten unter Umständen jedoch beispielsweise, dass empfindliche Gegenstände im Keller in einer Höhe von zwölf bis 50 Zentimetern über dem Fußboden gelagert werden müssten, informiert die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Es könne auch sein, dass Hausbesitzer eine Rückstauabsicherung anbringen und regelmäßig warten sowie Abflussleitungen und Dachrinnen freihalten müssten.

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