Vermieter muss nach Wohnungsbrand den Schaden beheben

München · Ist eine vermietete Wohnung durch einen Brand unbewohnbar, muss der Vermieter sich um ihre Instandsetzung kümmern. Er muss seine Brandversicherung informieren und den Schaden beheben. Darauf weist der Münchner Mieterverein hin.In der Regel ist der Vermieter verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen, die auch Schadensfälle wie Brände einschließt.

Die Kosten dafür darf er auf den Mieter umlegen. Im Gegenzug muss er dafür sorgen, dass die Wohnung nach einem Brand wieder bewohnbar ist. Das gilt sogar für den Fall, dass der Mieter leicht fahrlässig den Brand verursacht hat.

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