Vermieter darf für sich keine Schlüssel zurückhalten

Frankfurt · (dpa) Ein Vermieter darf keinen Haustürschlüssel zurückbehalten, wenn er sein Haus komplett an einen Mieter vermietet hat. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 33 C 1156/16). Ein Vermieter hatte einen der drei vorhandenen Schlüssel für sich behalten, damit er "in Notsituationen" in das Haus gelangen und auch ihm gehörende Gegenstände auf dem Dachboden holen könne. Nach Ansicht des Gerichts stehen die Hausschlüssel jedoch allein den Mietern zu. Allerdings könnten Mieter freiwillig zustimmen, ihr Einverständnis jedoch jederzeit widerrufen.

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